Wie lange hab ich Zeit zwischen Verurteilung und Haft?
Hallo Leute. Ich bin 17 Jahre alt und muss mich das 2. mal vor Gericht verantworten. Das erste mal wurde ich zu 2 Wochen Dauerarrest verurteilt + 2 Jahre bewährung. Jetzt holt die Vergangenheit mich ein in dem ich mich für Betrug, Fahren ohne FS und Unterschlagung verantworten muss. Mein Anwalt meinte ich habe keine Chancen und werde in Haft gehen.. obwohl ich mein Leben momentan im Griff habe und eine Arbeit habe und mein 11. Schuljahr beginne. Alles bloß die Vergangenheit die aufgedeckt wurde.
meine Frage wäre.. würde ich lange in Haft kommen? Und wie lange hätte ich Zeit zwischen dem Urteil und dem haftantritt.. ist die Haft sofort anzutreten?
6 Antworten
ist die Haft sofort anzutreten?
Das kann sein, wenn man z.B. annehmen muss, dass du dich dem Vollzug entziehst, wenn du z.B. ausländische Wurzeln hast, und dort abtauchen könntest. Muss aber nicht sein, oft reicht es auch, den Reisepass einzuziehen, oder einen Vermerk über ein Ausreiseverbot vorzunehmen.
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Wenn deine Bewährungszeit noch nicht rum ist, hast Du die Bewährung für das vorangegangene Urteil verwirkt und musst diese dort zur Bewährung ausgesetzte Strafe absitzen. Hinzu kommt dann noch die Strafe für die neuen Straftaten.
Meine persönliche Meinung? Ich habe den Eindruck, das Du zu den Menschen gehörst, die Recht und Unrecht nicht einzuordnen wissen.
Wenn du dich nicht darum kümmerst, Dinge erst einmal zu hinterfragen, ob sie erlaubt oder verboten sind, und dir über die Konsequenzen, die eine Nichtbeachtung mit sich bringen, bewußt bist, solange hast du dein Leben eben nicht im Griff.
Betrug, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unterschlagung, sind keine Tatbestände, die man mal aus "Versehen" oder Nichtwissen über ein Verbot begeht. Ich fürchte, du wirst immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommen, und auf lange sicht auch mal im richtigen Knast landen.
Betrug ist in deutschem Recht fast alles. Schon eine nicht eingelôste Lastschrift kann als Betrug eingestuft werden wenn das Gericht das will.
Ja, für die ganzen Straftaten wird es sicherlich wieder Haft geben. Außerdem musst Du damit rechnen,, dass die Bewährung widerrufen wird. Die 2 Jahre kommen dann noch obendrauf.
Ich glaube nicht, dass Du schon nach dem Urteil noch im Gerichtssaal verhaftet wirst, möglich wäre es aber.
Du wirst wohl nach einigen Wochen ein Schreiben bekommen, bis wann Du zum Haftantritt da sein musst.
In jedem Fall besteht wohl noch die Möglichkeit gegen das Urteil Berufung einzulegen. Ob dann trotzdem schon Haft ist bevor die Berufung entschieden wurde solle ein Anwalt wissen.
Ja, wenn das Gericht die Bewährung widerruft, musst Du sie absitzen.
Bei Jugendlichen scheuen sie sich ein bißchen davor, die in den Knast zu stecken. Vielleicht hast Du Glück, und sie tun es nicht.
Tja das hättest du dir vorher überlegen müssen.
Warum macht man solche eklatanten Straftaten? Meine Freiheit würde ich niemals aufs Spiel setzen auch dass mir jemand den Alltag diktiert.
Mich schauderts wenn ich dran denke nur einen Tag eingesperrt zu werden.
Ich hoffe es wird dir eine Lehre sein. Wenn nicht dann hast du es nicht anders verdient
Danke dir für dein Kommentar der 100 Tage nach meiner Frage kommt
Und man schreibt nur wenn man eine Antwort auf die Frage hat und nicht um selbst was los zu werden.
Für Dich! DU brauchst ja nicht zu antworten dann hast Du Zeit gespart 😀
Nein, nur die Strafe die zur Bewährung ausgesetzt wurde was weniger als 2 Jahre gewesen sein kann!
In Deutschland könntest nur zu Jugendarrest verurteilt werden. Wahrscheinlich lediglich ein paar Wochen. Erstens sind die Tatbestände möglicherweise als geringfügig einzustufen (Betrug ist im deutschen Recht fast alles!, Fahren ohne FS vor Erreichen des Mindestalters wenig relevant, Unterschlagung je nachdem was unterschlagen wurde ernst oder nicht) und zweitens noch minderjâhrig.
Ähm, du hast doch einen Anwalt, ihn solltest du fragen, er kennt deinen Fall und wird ja wohl erfahren sein und dir sagen können, was auf dich zukommt.
Hä... also mein Anwalt damals sagte mir beispielsweise, würde ich in der Provinz meines Bundeslandes leben, hätte ich in Untersuchungshaft müssen, doch ich habe das Glück in einer großen Stadt zu leben, meinte er und so weiter. Hm... ich meine gut, auch wenn du derzeit anscheinend sozusagen sozial integriert und brav bist, sind es mehrere Straftatbestände, die dir vorgeworfen werden. Solltest du für schuldig befunden werden, wirst du auf alle Fälle einfahren, dafür muss man nicht Jura studiert haben hehe... bei dir rennt ja noch die Bewährung. Vielleicht hast du Glück und triffst auf einen gnädigen Richter, der dir dein Leben nicht verbauen möchte, zumal du - wie erwähnt - ja momentan alles dafür tust, um ein normales Leben zu führen. Und hoffentlich stuft dich der Richter als noch nicht ganz so reif ein, sodass das Jugendstrafrecht angewendet wird, welches nicht die Bestrafung, sondern den Resozialisierungsgedanken ähm ja als wichtig betrachtet. Ich drücke dir die Daumen!
Edt: Ach so, du bist erst siebzehn, na dann darf eh nur das Jugendstrafrecht angewendet werden.
Dein Rechtsanwalt weiß es nicht, aber hier soll es jemand wissen...?
Das heißt wenn ich die 2 Jahre Bewährung nicht eingehalten hab muss ich die im Knast absitzen?
also zusätzlich 2 Jahre Haft?