Darf ein Zahnarzt im Jugendgefängnis die Behandlung beenden und die feste Zahnspange ohne Einverständnis eines Häftlings abnehmen?
Habe gehört ein Zahnarzt im Jugendknast hat beim ersten Termin zu einem 17 jährigen Häftlings mit fester Zahnspange gesagt, das er die bald los sei und er das Ende der Behandlung einleiten wird und die feste Zahnspange raus muss. Darf er das obwohl die Behandlung nicht fertig ist und der Häftling danach komplett neu anfangen muss danach ?
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2 Antworten
Ärztliche Eingriffe bedürfen grundsätzlich immer der Zustimmung des Patienten.
wenn der Arzt befürchtet dass der Jugendliche mit dem Draht der Zahnspange sich oder andere gefährden könnte kann er die Spange entfernen
ja denn aus einem Draht könnte man "Schlossöffner" machen
Die sind doch aber fest eingesetzt und er würde die doch gar nicht raus bekommen bzw raus ziehen können.
Dann hast du wohl noch nie eine feste Zahnspange gehabt. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Oder glaubst du, man kommt in Haft, weil man so ein netter Mensch war?
Ich trage selbst eine feste Zahnspange oben und unten. Da bekommt man die Bögen bzw Drähte nicht raus. Er würde dann ja auch seinen Behandlungsfortschritt riskieren.
Ja natürlich. Aber so einen Draht rauszukriegen bedarf es nur einer zu lang im Backofen gewesenen Billig-Pizza und knack, da fliegen die ersten Teile und der Rest ist für den gewillten „Bösen“ ein Kinderspiel. Ich hatte auch eine feste Spange und kann sagen: wenn man nur doof genug ist oder es eben drauf anlegt, dann gibt auch die Feste Spange nach.
Behandlungsfortschritt ade würde ich mal sagen.
Ernstgemeint ?