Ausbildung abbrechen & trotzdem Kindergeld?

Hallo!

Seit September 2022 habe ich meine Ausbildung zur Fachfrau für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie begonnen.

Der Beruf gefällt mir gut, nur leider lehrt mir mein Betrieb rein gar nichts, selbst nach mehrerer Nachfrage, werde ich immer nur zu den Reinigungsarbeiten geschoben. Mit meinem Ausbilder verstehe ich mich leider auch nicht richtig, das einzige was er kann, ist Kritik an mir ausüben, jedoch bemüht er sich keineswegs, mir zu zeigen wie etwas richtig gemacht wird oder mir generell wichtige Sachen zu erklären, falls die Zeit dafür vorhanden ist. Gleichzeitig ist meine Chefin sehr zerstreut und vergisst die Dinge, die für meine Ausbildung wichtig sind oder um die man sie bittet.

Nun habe ich mich entschieden, den Betrieb zu wechseln oder komplett meine Ausbildung abzubrechen. Mir gefällt der Beruf ansich gut, nur hat mein Betrieb mir alles ein wenig versaut, sodass ich vielleicht sogar gar nicht richtig in den Beruf passe.

Die eigentliche Frage jedoch: Das Kindergeld.

Da ich noch minderjährig bin, bezieht meine Mutter Kindergeld sowie Unterhalt. Jedoch meinte sie, das, bei Abbruch meiner Ausbildung, das Kindergeld komplett gestrichen wird, selbst wenn ich mich direkt bei einem anderen Ausbildungsbetrieb bewerbe, die Ausbildung aber noch nicht antreten könnte.

Ich weiß nun nicht was wahr ist, da jeder etwa anderes behauptet. Ein Freund von mir sagte, das man Kindergeld bis zum achtzehnten Lebensjahr bekommt, egal ob abgebrochene Ausbildung oder nicht.

Ich dachte es kann nicht schaden, hier nachzufragen.

Danke schonmal im Vorraus.

Beruf, Mobbing, Geld, Ausbildung, ausbildungsvergütung, Gastronomie, Kindergeld, ausbildung-abbrechen
Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Folgender Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.

Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.

Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.

Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.

6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.

Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.

Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.

Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.

Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.

Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.

Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.

Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).

Eure Meinung?

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%
Finanzen, Geld verdienen, Mutter, Familie, Verhalten, wohnen, Geld, Ausbildung, Eltern, ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente, Konto, kostgeld, Lebenshaltungskosten, Verdienst, Witwenrente, Wohngeld, Abbuchung, Vollmacht, Halbwaise, Kontovollmacht, Witwe, Ausbildung und Studium
Ausbildungsbetrieb will mir nur die Hälfte vom Lohn überweisen weil ich keine Zeichnungen im Berichtsheft habe?

Moin liebe Leute.

Ich bin Leon 18 Jahre alt und mache zurzeit eine Ausbildung als Maurer im 3. Lehrjahr. Für die die hier im Bereich Experten sind bin ich vielleicht schon bekannt da ich hier schon öfters mal nach Rat wegen betrieblichen Problemen nachgefragt habe. Nun ist es so das ich jetzt ja schon im 3 Lehrjahr bin und im Sommer bei Ausbildungsende sowieso den Betrieb verlassen werde. Aber mein Chef will seit neuestem das Gehalt nicht mehr richtig zahlen. Bis letzten Monat kam es wirklich immer pünktlich auf mein Konto. Letzten Monat dann schon verspätet da ich meine Stundenzettel für die Wochen später abgegeben hatte. Ist schon etwas komisch bei einem Azubi aber irgendwo muss ich auch mir die Schuld eingestehen und kann es noch halbwegs verstehen. Jetzt kam das Geld wieder nicht pünktlich obwohl ich die Stundenzettel pünktlich abgegeben hatte. Grund das Berichtsheft habe ich noch nicht abgegeben. Ich muss dazu sagen das ich deshalb schon öfters von den Chefs angesprochen wurde also wegen des Berichtsheftes. Ich war auch immer auf dem neuesten Stand und hab auch bis heute alle Berichte geschrieben. Aber ich brauchte so lange damit ich die pingeligen Chefs mit guten Zeichnungen zufrieden stelle. Die Chefs meinten am Telefon das ich mich ständig auf meine rechte berufen würde weil ich zb samstags nicht arbeite und das sie sich jetzt auch mal auf ihre Rechte berufen weil sie ja ihrer Meinung nach das Geld bis zum 15. Zahlen müssten. Ich hab es dann gestern abgegeben das Berichtsheft allerdings nur mit einer Zeichnung. Dann haben die zu meinem Vater gesagt das sie mir nur die hälfte vom Lohn überweisen und die andere hälfte erst wenn ich die Zeichnungen nachreiche. Generell besprechen sie alles hinter Rücken und mit meinem Vater obwohl ich volljährig bin. Ich hab sowas von die Schnauze voll und will mich nicht mehr provozieren lassen aber es ist so unglaublich nervig gerade jetzt wo bald Weihnachten ist.

Ausbildung, Arbeitsrecht, Ausbildungsplatz, ausbildungsvergütung, Ausbildungsvertrag, Berichtsheft, Ausbildung und Studium, Azubi-Rechte