Muss ich diesen Unterricht nachholen?

Hallo zusammen,

ich bin im 2. Lehrjahr in der Ausbildung. Ich habe Montags zweiwöchig im Wechsel Nachmittagsunterricht. Dieser Unterricht ist in 2 Gruppen aufgeteilt (Verkürzer und Nicht Verkürzer). Da ich meine Ausbildung verkürzen werde bin ich in der Verkürzer Gruppe.

Diesen Montag waren wieder die Verkürzer mit dem Mittagsunterricht dran. Das heißt wir haben bis 17 Uhr Berufsschule.

Leider ist mir letzte Woche mein Nachbar ins Auto gefahren (Er ist meinem parkenden Auto hinten rein gefahren). Nachdem er sich weigerte die Versicherungsdaten herauszugeben, habe ich am Montag Anzeige bei der Polizei erstattet. Dafür bin ich bereits um 13 Uhr nach Hause gefahren (habe einen Fahrtweg von ca. 1 Stunde) und war von 15 Uhr bis 17 Uhr bei der Polizei.

Danach hat mir meine Lehrerin geschrieben sie möchte eine Bestätigung der Polizei und dass ich nächste Woche (hätte da um 14 Uhr aus) den Unterricht bei den Nicht verkürzern nachhole.

Dies macht allerdings keinen Sinn, da die Gruppe Themen durchnimmt; welche wir Verkürzer bereits durchgenommen haben.

Nun ist meine Frage, ob ich den Unterricht denn tatsächlich am Montag bis 17 Uhr in der Schule nachholen muss wenn ich mich für die Fehlzeit im Voraus entschuldigt habe und noch eine Bestätigung der Polizei bekomme?

Vom Prinzip her muss man ja auch nicht den Unterricht nachholen wenn man sich krankgemeldet hat.

In meiner Klasse bin ich die einzige die das nachholen soll; bisher musste keine andere Person den Unterricht nachholen (meine Klassenkameraden fehlen als wg. Auto muss in Werkstatt, etc.)

Meine Noten sind außerdem im 1er Bereich. Wenn ich auf einer 4/5 stehen würde, könnte ich das Nachholen noch nachvollziehen. 😀

Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen, danke schon mal im Voraus.

Viele Grüße

Jessi

Unfall, Ausbildung, Berufsschule, fehlzeiten
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.