Ausbildung abbrechen & trotzdem Kindergeld?
Hallo!
Seit September 2022 habe ich meine Ausbildung zur Fachfrau für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie begonnen.
Der Beruf gefällt mir gut, nur leider lehrt mir mein Betrieb rein gar nichts, selbst nach mehrerer Nachfrage, werde ich immer nur zu den Reinigungsarbeiten geschoben. Mit meinem Ausbilder verstehe ich mich leider auch nicht richtig, das einzige was er kann, ist Kritik an mir ausüben, jedoch bemüht er sich keineswegs, mir zu zeigen wie etwas richtig gemacht wird oder mir generell wichtige Sachen zu erklären, falls die Zeit dafür vorhanden ist. Gleichzeitig ist meine Chefin sehr zerstreut und vergisst die Dinge, die für meine Ausbildung wichtig sind oder um die man sie bittet.
Nun habe ich mich entschieden, den Betrieb zu wechseln oder komplett meine Ausbildung abzubrechen. Mir gefällt der Beruf ansich gut, nur hat mein Betrieb mir alles ein wenig versaut, sodass ich vielleicht sogar gar nicht richtig in den Beruf passe.
Die eigentliche Frage jedoch: Das Kindergeld.
Da ich noch minderjährig bin, bezieht meine Mutter Kindergeld sowie Unterhalt. Jedoch meinte sie, das, bei Abbruch meiner Ausbildung, das Kindergeld komplett gestrichen wird, selbst wenn ich mich direkt bei einem anderen Ausbildungsbetrieb bewerbe, die Ausbildung aber noch nicht antreten könnte.
Ich weiß nun nicht was wahr ist, da jeder etwa anderes behauptet. Ein Freund von mir sagte, das man Kindergeld bis zum achtzehnten Lebensjahr bekommt, egal ob abgebrochene Ausbildung oder nicht.
Ich dachte es kann nicht schaden, hier nachzufragen.
Danke schonmal im Vorraus.
2 Antworten
Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres wird Kindergeld ohne eine Voraussetzung gezahlt.
Ein Anspruch muss deine Mutter trotzdem unverzüglich der Familienkasse melden und nachweisen.
Erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres müssen dann entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein.
Dann müsstest Du dich entweder in schulischer und betrieblicher Ausbildung befinden oder studieren bzw.dich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden.
So kann es dann Kindergeld bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres geben.
Und warum wechselst du nicht den Ausbildungsbetrieb ? Dafür musst du nicht kündigen und neu suchen.
Frage nach bei deiner zuständigen Handelskammer. Nicht selten kann das schnell über die Bühne gehen. Beim Betrieb selbst kommst du nicht weiter?Also Gespräche wurden da bereits geführt, dass du das Gefühl hast nichts zu lernen?
Und das Kindergeld gibt es bis 18 auch ohne Wenn und Aber.