Ich hab folgendes Problem.
Die Familienkasse braucht halbjährig einen Nachweis, dass das Kind, das über 18 ist (das bin ich), sich "beschäftigt".
Ich habe letzte Jahr Abi gemacht, mich dann letztes Jahr Sommer fürs Wintersemester 16/17 beworben und wurde abgelehnt. Ablehnungsbescheid da, alles klar. Dann habe ich statt einem Studium dann ein FSJ angefangen und nach 6 Monaten vorzeitig beendet, weils zu viel wurde.
Und jetzt suche ich bis zum nächsten Wintersemester ein Minijob, da man sich als Erststudent für Psychologie nur zum Wintersemester bewerben kann. Kann also zu diesem Halbjahr noch keinen Ablehnungsbescheid vorzeigen und eine Ausbildung möchte nicht anfangen, wenn ich im Herbst studieren möchte.
Wie regelt sich das mit dem Kindergeld? Kriegen meine Eltern trotzdem Kindergeld bzw kann man ein Studiumnachweis/Ablehnungsbescheid nachreichen?