Rechtsgültigkeit des Übergabeprotokolls bei Auszug

Hallo, Ich habe ein großes Problem und hoffe das mir hier jemand helfen kann. Wir sind am 24.02.2014 aus unserem alten Haus ausgezogen. Der Besitzer möchte es verkaufen. Bei der Übergabe am 24.02 hat der Vermieter ein Übergabeprotokoll gemacht in dem stand das wir noch die oberen Schlafräume streichen müssen. Mehr sollte laut Protokoll nicht gemacht werden. Mein Vater hat also die Räume gestrichen ( er ist Maler) Einige Tage später sagte der Vermieter wir sollten nochmals die Küche streichen da man dort noch die Spachtelmasse durch die Farbe sieht. Und wenn wir schonmal da wären könnten wir ja auch noch gleich die Zwischenräume der Treppenstufen streichen... Mein Mann hat das dann gemacht... Vier Wochen nach unserem Auszug kam dann die Bomben Email. Der Vermieter hätte ja jetzt erst Zeit gehabt sich das Haus in Ruhe und im hellen anzusehen ( die Übergabe fand bereits im hellen statt ) und er hätte ja gesehen das im Windfang noch Spuren von Spachtelmasse zu sehen wären und an den Wänden Spuren vom Hund ( vom langgehen an der Tapete ) und so weiter. Er möchte das wir das komplette Untergeschoss streichen. Ich sehe das aber nicht ein. Jetzt meine Frage: welche rechtliche Gültigkeit hat das Übergabeprotokoll? Ich fühle mich von dem Vermieter einfach nur total veräppelt und glaube das er einfach die Mietsicherheit nicht zurück geben will, weil er sauer ist das wir ausgezogen sind bevor er sein Haus verkaufen konnte und er nun keine Mieteinnahmen mehr an.

Wer kann mir helfen ???? Danke im Vorraus

Mietrecht, Auszug, Übergabeprotokoll
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