Erststudium - Werbungskosten?
Ich habe bis April steuerpflichtig gearbeitet, danach habe ich ein Studium angefangen. Ich erstelle gerade die Steuererklärung für 2021 und frage mich ob ich die Technik die ich für mein Studium gekauft habe als Arbeitsmittel (Werbungskosten) eintragen darf? Ich arbeite nicht mehr seit Beginn meines Studiums.
3 Antworten
Hast du deine Daten bereits in ELSTER eingegeben? Wenn du nur 4 Monate in 2021 gearbeitet hast, kann es gut sein, dass du schon ohne zusätzliche Werbungskosten oder Sonderausgaben alle gezahlten Steuern zurückbekommst. Außerdem bringen Werbungskosten ja auch nur was, wenn du über den ohnehin gewährten Pauschbetrag von 1000€ kommst.
Wenn er Werbungskosten produzieren würde ohne Einkommen zu haben, entstünde ein vortragsfähiger Verlust.
Aufwendungen für ein Erststudium gelten nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben, § 10 Absatz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz.
Ein Erststudium produziert keine Werbungskosten.