Ich beziehe vorübergehend bis zum neuen Job ALG 1. ich darf nebenbei meiner vorher schon ausgeübten Nebentätigkeit nachgehen. Diese ist freiberuflich und auf Honorarbasis. Die Einkünfte hängen stark von der Auftragslage ab. Mehr als 15h/ Woche sind ja nicht erlaubt. Das was ich zu viel bekomme wird mir abzüglich eines Freibetrages auf ALG 1 angerechnet.

Jetzt meine Frage: wenn die Nebeneinkünfte (abzüglich Einkommensteuer) höher ausfallen als der ALG 1 - Betrag, erlischt dann mein Anspruch auf ALG 1? Ich will mich nicht bereichern oder jemanden hintergehen. Das „Mehr“ wären auch nicht exorbitant aber es würde meine Planung beeinflussen was ich für Aufträge annehmen kann und was nicht.

vielen Dank euch und beste Grüße