Starkes Rostwasser durch Handwerker von Mitbewohnern - Schadensersatz für sehr starken Wasserverbrauch zur Beseitigung?

Hallo,

am 19.12.2019 hatten Mitbewohner hier im Hause, die selbst im Urlaub waren, beauftragte Handwerker in ihrer neuen Wohnung, die sie gekauft hatten, wegen Renovierungsarbeiten.

Nur weil ich dort zufälligerweise geklingelt hatte, um eigentlich etwas ganz anderes zu fragen, öffneten diese Handwerker und sagten, die neuen Eigentümer seien nicht am Ort, und informierten mich bei der Gelegenheit, dass irgendwann im Laufe des Tages wohl das Wasser abgestellt würde, am späteren Nachmittag.

Dieses geschah dann aber bereits viel früher, und es war ärgerlich, weil ich es gegen 15 Uhr eilig hatte und mir noch einen Kaffee brühen wollte. Ich musste dazu Mineralwasser nehmen, von dem ich zufälligerweise noch etwas in einer Flasche hatte. Ich wohne hier abgeschieden in einem kleinen Schwarzwalddorf mit sehr bescheidener Sozialhilfe, drehe jeden Cent um, und ohne Auto und bringe wenn überhaupt auf dem Hinterkorb meines Fahrrades ein paar PET Flaschen mit unten aus der Stadt.

Ich brachte keine weiteren Wasserflaschen am Abend mit, da ich doch davon ausging, dass das Wasser wieder sauber sein würde. Bevor ich ging hatte ich alle Hähne der Maisonettewohnung in der Küche, in 2 kleinen Bädern, Badewanne, Dusche, bereits aufgedreht, doch es war noch braun. Nach meiner Rückkehr war das Wasser aber noch immer sehr braun und schmutzig, und selbst nach stundenlangem starken Laufenlassen wurde das Wasser nicht wieder sauber. Und auch am folgenden Tag, 20.12.2019, blieb es noch lange braun und schmutzig und immer wieder musste ich es lange laufen lassen an allen Hähnen.

Da ich die Nebenkosten, Wasserkosten hier bezahlen muss, die ja nur zu einem sehr geringen Teil vom Sozialamt übernommen werden, und das Wasser teuer ist, habe ich diese neuen Mitbewohner/Eigentümer gebeten, mir aufgrund meiner knappen finanziellen Situation mir eine kleine Schadensersatzsumme zukommen zu lassen. Ich hatte im Internet gefunden, dass es als Wasserverschwendung gilt wenn das Wasser mehr als 2 Sekunden laufen muss, und dass im Falle einer Mietminderung 50 Euro gezahlt werden müssten wenn dieser Zustand anhält.

Diese 50 Euro habe ich als Mass genommen und die Eigentümer um diesen Betrag als Entschädigung gebeten, auch für die Unannehmlichkeiten.

Ist das in Ordnung, oder was wäre hier gerechtfertigt?

Leider ist bisher keine Reaktion gekommen, ich habe diesen Betrag nicht erhalten.

Wenn dieses Ehepaar den Betrag von 50 Euro zu hoch erachtet, könnten sie mir ja doch zumindest 30 Euro zukommen lassen, und das sagen, aber es kommt gar nichts.

Ich meine, wer das Geld hat, eine Handwerkerfirma zu beschäftigen sollte auch das Geld haben, um für Schäden und Unannehmlichkeiten bei Dritten aufzukommen.

Danke für tatkräftige Antworten.

Schadensersatz, Wasser, Mietwohnung, Handwerker

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