Hallo,

eine Bekannte von mir ist schwerbehindert und macht nun ihren Führerschein. Sie hat schon mit den Fahrstunden angefangen und es läuft gut.

Was mich aber stutzig macht: Die Fahrschule (spezialisiert auf solche Fälle) hat sich gar nicht ihren Schwerbehindertenausweis angeschaut, bevor die Fahrstunden angefangen haben. Sie ist 100% behindert, außerdem hilflos (Merkzeichen H) und benötigt eine Begleitperson (Merkzeichen B).

Darf sie damit überhaupt einen Führerschein machen? Wenn sie den Führerschein hat, ist eine Begleitperson dann Pflicht, auch versicherungstechnisch? Ihre Vorstellung ist, dass sie später kurze Strecken innerhalb der Stadt auch mal allein fährt, um etwas unabhängig zu sein. Ich kann mir vorstellen, dass das dann gar nicht erlaubt ist.

Weiß hier jemand bescheid und kann Auskunft geben?

Danke Moulinex