Hallo zusammen,

im zurückliegenden Herbst bin ich in der Schweiz in einem Tunnel geblitzt worden, und zwar mit 35km/h zu viel auf dem Tacho. Einige Wochen später erhielt ich dann von der Kantonspolizei ein Schreiben, bei dem es um die Fahrerermittlung ging. Da mir bekannt war, daß Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckt werden habe ich kurzerhand nicht auf diesen Anhörungsbogen reagiert und nicht geantwortet. Sicherlich weiß ich auch, daß ich nun die kommenden drei Jahre nicht mehr in die Schweiz reisen kann, aber das nehme ich ´mal so in Kauf.... Heute klingelte es dann an der Türe und ein deutscher Polizeibeamter stand vor mir. Er hielt ein Schreiben einer Schweizer Staatsanwaltschaft in der Hand, schön mit Foto von mir, Kennzeichen meines Kfz etc. Die Schweiz hat somit ein Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden - wohl zur Fahrerermittlung - gestellt. Der Polizeibeamte konnte mich nun also anhand des Bildes identifizieren und sagte mir nur, daß ich jetzt noch ein Vorladung von der deutschen Staatsanwaltschaft erhalten werde. Meine Frage: wofür soll ich denn jetzt vorgeladen werden? Es gibt doch weiterhin kein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?!? Worum kann es bei dieser Vorladung gehen?

Ich freue mich über Infos.