Hallo.

Heute während der Autofahrt wurde mir die Vorfahrt von einem anderen Vekehrsteilnehmer genommen, sodass ich behindert wurde und bremsen musste. Als Reaktion zuckte ich ein paar Mal mit den Schultern und deutete vielleicht etwas zu energisch, dass der Fahrer nun bitte weiterfahren und damit die Fahrbahn freimachen möchte. Nun habe ich das einem Freund geschildert und er meinte, dass so ein "Wischen" auch schnell als Beleidigung verstanden werden kann. Eine kurze Recherche im Internet ergab, dass es durchaus möglich ist wegen dem sog. "Scheibenwischer" wegen Beleidigung angezeigt zu werden. Der andere Autofahrer fuhr weiter und ich fuhr weiter geradeaus, ohne weitere Zwischenfälle. Wie sieht das mit der Wahrscheinlichkeit aus, dass das der andere Fahrer als Beleidigugn aufgefasst haben könnte und wie oft wird sowas dann zur Anzeige gebracht? Viele Grüße