Liebe Community,

ich erhielt ein teures 20 Euro Knöllchen wegen "durch Parken andere behindert". Ich möchte wissen, ob Ihr das auch so seht.

  • Links von meinem Auto ist ein Fahrradsymbol abgezeichnet. Meines Wissens ist dies kein rechtskräftiger Fahrradweg, nur die gemalten AUF BLAUEM GRUND gelten. Dort dürfte ich natürlich nicht parken/halten.
  • Rechts von meinem Auto darf offiziell geparkt werden (halb Bürgersteig bis Markierung). Ich parke exakt in Reihe wie die anderen. Die anderen behindern niemanden?
  • Links ist ein Einbahnstraßenschild mit dem Zusatzschild, dass Fahrräder die Straße in beide Richtungen benutzen dürfen.
  • Ich bin Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und habe diesen ausgelegt.
  • Zeit des Knöllchens: 9:36-9:41. 2 Fotos wurden gemacht.
  • Ich bin aktenkundig, da ich in Vergangenheit einmalig auf der rechten Seite auf dem Bewohnerparkplatz länger als 3 Stunden parkte.

Mein Wunsch: Ich möchte mich zur Wehr setzen! Wie lege ich hier richtig Widerspruch ein? Paragraphen?

Bitte um Antworten von Mitgliedern, die die Rechtslage kennen / einschätzen können. Danke euch ;-)