Falsch-Parken-Knöllchen: "Durch Parken andere behindert"!? Verwarnung (z. Verkehrsrecht)
Liebe Community,
ich erhielt ein teures 20 Euro Knöllchen wegen "durch Parken andere behindert". Ich möchte wissen, ob Ihr das auch so seht.
- Links von meinem Auto ist ein Fahrradsymbol abgezeichnet. Meines Wissens ist dies kein rechtskräftiger Fahrradweg, nur die gemalten AUF BLAUEM GRUND gelten. Dort dürfte ich natürlich nicht parken/halten.
- Rechts von meinem Auto darf offiziell geparkt werden (halb Bürgersteig bis Markierung). Ich parke exakt in Reihe wie die anderen. Die anderen behindern niemanden?
- Links ist ein Einbahnstraßenschild mit dem Zusatzschild, dass Fahrräder die Straße in beide Richtungen benutzen dürfen.
- Ich bin Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und habe diesen ausgelegt.
- Zeit des Knöllchens: 9:36-9:41. 2 Fotos wurden gemacht.
- Ich bin aktenkundig, da ich in Vergangenheit einmalig auf der rechten Seite auf dem Bewohnerparkplatz länger als 3 Stunden parkte.
Mein Wunsch: Ich möchte mich zur Wehr setzen! Wie lege ich hier richtig Widerspruch ein? Paragraphen?
Bitte um Antworten von Mitgliedern, die die Rechtslage kennen / einschätzen können. Danke euch ;-)
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