Verkehrswidriges Wenden

Hallo,

ich möchte mich urz ein wenig Schlau machen. Zum Sachverhalt habe ich eine Grafik angehangen.

Heute ist X mit einem Auto (blau) eine Hauptstraße entlang gefahren. An einer Kreuzung hat X gewendet, obwohl das Zusatzschild Wenden verboten angebracht war. Als für X die Ampel auf Grün schaltete, überprüfte X ob aus der von X links liegenden Nebenstraße ein Auto abbiegen wollte. Tatsächlich stand dort ein Auto (C, gelb), welches aber nicht losfuhr. Da kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen war, ist X zügig nach links und hat gewendet - Klar, das durfte X nicht. Kurz nach X kam dann auch das Auto von links (C, gelb). Er fuhr etwa 1 Autolänge hinter X um die Ecke.

Soviel zum Sachverhalt.

An der nächsten Kreuzung jedoch zückte der Autofahrer C sein Handy und machte Fotos von X' Auto (das Auto von C war noch nicht zum Stillstand gekommen!). Als X ausstieg und C fragte, warum C das Auto von X fotografiert, lachte c und meinte, von X auch noch ein Foto machen zu müssen (Dies scheint C aber nicht gelungen zu sein, X' Hand war schnell vor dem Handy). C zeigte sich sehr unfreundlich.

X rechnet nun damit, dass C eine Anzeige gegen X erstattet.

Aber was hat X zu befürchten? Nur einen Wendeverstoß? Oder kann C es auch durchbekommen, dass X ihm die Vorfahrt genommen hat i.V.m Behinderung oder gar Gefährdung? Wie wird Behinderung von Gefährdung abgegrenzt? Können 'Flensburger Punkte' überhaupt erteilt/verhängt werden, wenn kein Beamter vor Ort war sondern sich die Anzeige allein auf einer Zeugenaussage beruht?

Ich hoffe sehr, dass ihr mir meine Fragen beantworten könnt. Und bitte nicht "X hätte nicht abbiegen dürfen".

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Auto, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Wende, abbiegen
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