Hallo, gestern bekam ich eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Der Tatvorwurf Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken §41 Abs.3 §49 STVO §24StVG 156Bkat.

zur tat Führer des Fhz war meine Frau, die die Sperrfläche zum Halten nutzte da unser kleiner (9Monate) im Fond Probleme machte und meine Frau keine andere Halte möglichkeit hatte um sich um unseren kleinen kurz(keine zwei Minuten) zu kümmern.

Meine Frau bemerkte auch die Politesse,welche unser Fhz von der anderen Strassenseite Fotographierte, aber zu mehr kam es nicht da meine Frau direkt weiter fuhr,wir bekamen nicht mal dieses kleine Papierchen an der Windschutzscheibe. Aber die Politesse sagte auch nichts als meine Frau aus dem Fond wieder ausstieg und sich auf den Fahrersitz setzte und weiter fuhr(bspl Halt oder so....)

Wir möchten hiervon keine Freisprechung erwirken, da wir eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und dazu stehen wollen, jedoch ist meines erachtens die Formulierung falsch. Wir Parkten nicht auf der Sperrfläche sondern hielten nur.

Wie hoch wäre die Strafe bei Halten auf einer Sperrfläche`?

Parken auf besagter Sperrfläche soll 25€ kosten.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Gruß Raziel