Die Frage erklärt sich ja eigentlich von selbst. Ich denke im Sinne der Abschreckung davor, sich tatsächlich mal stoned oder betrunken in den Straßenverkehr zu begeben, könnte eine Probe dieses Erlebnisses durchaus sinnvoll sein.

Daher ist meine Frage wie das Gesetz denn zu diesem Thema ausgelegt ist.