Hat ein Autofahrer im Kreisverkehr linksherum fahrenden Radfahrern Vorfahrt zu gewähren?

Moin,

hatte neulich einen Unfall, war mit dem Rad unterwegs und wollte aus Gewohnheit linksherum um einen Kreisverkehr rum. Mein Weg war praktisch gerade, nur bin ich technisch gesehen im Kreisverkehr gewesen und musste in diesem eine Ausfahrt überqueren. Nun kam in genau dem Moment ein Autofahrer an, der wohl die Ausfahrt nehmen wollte, ich habe mich rollen lassen, um zu sehen ob er mir Vorfahrt gewährt, jedoch fuhr er ungewöhnlich langsam weiter und ich konnte nicht erkennen, ob er mich überhaupt sieht. Bin dann seitlich in seinen Wagen rein, umgefallen und hab mir dabei den Fuß geprellt und einige Schrammen geholt. An seinem Wagen müssen aufgrund von Dellen 2 Türen ausgewechselt werden.

Einerseits bin ich linksherum im Kreisverkehr unterwegs gewesen, aber andererseits hat er auch einem Radfahrer die Vorfahrt genommen.

Der Kreisverkehr ist regulär mit "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" markiert. Der Radweg geht vor und nach dem Kreisverkehr weiter, verläuft auch über alle Ausfahrten in alle Richtungen weiter. Auf der Ausfahrt selbst sind auch Quermarkierungen vorhanden, welche wohl markieren sollen, dass Fußgängern und Radfahrern Vorfahrt zu gewähren ist.

Wer hat Schuld? Eigentlich könnte ich das ganze über meine Haftpflichtversicherung abwickeln lassen und die Sache wäre gegessen, aber ich möchte nicht hinnehmen, eine Woche mit Schrammen zuhause geblieben zu sein, während meine Haftpflicht sogar noch für mich einspringt.

Verkehrsunfall, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Fahrradunfall
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