Hallo,

ich habe wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 20€ (Insgesamt: 800€) erhalten. Das genaue Vergehen lautet: §§ 315 c Abs. 1, Abs. 3, 69, 69a, 40, 42, 43, StGB. Ich bin davor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Also ist das die einzige und mit Sicherheit die letzte Strafe die ich bekommen habe.

Meine genaue Frage: Wird diese Strafe bzw. das Urteil im erweiterten Führungszeugnis (Belegart OE, Behörde) aufgeführt oder nicht? Soweit ich nach meiner Erkundigung verstanden habe sind nur Strafen und Urteile unter 90 TS im erweiterten Führungszeugnis aufgeführt, wenn es mehrere Strafen unter 90 TS sind oder Strafen im Bereich der Sexualdelikte zum Schutz von Kindern und Judendlichen.

Vorab mir ist klar das die Strafe im BZR aufgeführt wird, aber soweit ich weis ist das erweiterten Führungszeugnis (Belegart OE, Behörde) kein kompletter Auszug aus dem BZR.

Ich bitte nur auf diese Frage zu antworten, wenn man auch fundiertes Wissen dazu hat. Glauben, Halbweißheiten und Meinungen rauben uns allen die Zeit. Für fachlich kompetente Antworten bin ich sehr dankbar und Tipps sowie Ratschläge nehme ich gerne entgegen.