Hallo Ich habe am letzten Samstag den 24.10.2015 eine Zahlungsaufforderung über ein Bußgeldbescheid von 47,50 Euro erhalten (27,50 Euro Bußgeldbescheid + 20,00 Euro Mahn- und Vollstreckungskosten)? Der wirkliche Bußgeldbescheid stammt vom 06.08.2009. Also schon über 6 Jahre her. Ob ich da zu schnell war oder falsch geparkt habe...Keine Ahnung. Es kann auch sein das ich den Bußgeldbescheid damals nicht bezahlt habe. Das weiss ich aber nicht mehr, da ich dafür keine Unterlagen mehr besitze. Meine Frage ist nun: Ist dieser Bußgeldbescheid nicht schon längst verjährt. Und muss ich trotzdem Widerspruch einlegen oder mich da zumindest melden ?

Danke für eure Antworten.

Gruss Stefan