Vormieterin verkauft Küche ca. 4 mal so teuer wie eigens gekauft - Wucher?

Hallo,

man hatte eine Wohnungsbesichtigung und wurde unter ca. 10 Bewerbern vom Eigentümer ausgewählt und hatte sich lediglich mit der Vormieterin zum Ablösen noch vorhandenen Mobiliars zu einigen.

Die Besichtigung dauerte ca. 15 Minuten und die Einigung der Preise fand später telefonisch also über WhatsApp statt.

Für die Küche und sich in der Küche befindende Regale, Geräte wurde eine Preis von 1.600 € vereinbart. Zuvor bat man die Vormieterin, da man die Wertigkeit der Küche nicht genau kenne, doch bitte Ihre Preisvorstellung zu nennen.

Darauf lies sie sich nicht ein und man nannte einen Preis. Diesen erhöhte sie und bat, dass man sich in der Mitte treffen könne.

Zu den Geräten gehört eine gebrauchte Geschirrspülmaschine/Hanseatic (es geht nur 1 Programm und die Maschine zeigt selbst nach dem Befüllen des Spülmaschinensalzes an, dass es nachgefüllt werden sollte) ein 2 Jahre gebrauchtes Gaskochfeld/Glaskeramik/Phönix (Neupreis ca. 279 € ) und ein gebrauchter Kühlschrank (Preis ca. 100 € ). Wenn man diese Geräte mit Beachtung aktueller Preishöhen von dem Küchenpreis abzieht, bleibt ca. ein Preis für das Mobiliar 1250 €.

Laut Eigentümer hat die Vormieterin die Küche bei EbayKleinanziegen für 300 € gekauft. Die Möbel sind laut altem Lieferschein (hinten auf der Rückseite der Möbel) von 1986. Dazu kommt, dass der Wasserhahn defekt ist (tropft und notdürftig repariert) sehr viele Möbelteile mit Borlöchern und Kratzern versehen sind und fast alles irgendwie zusammengebaut wurde. Also ein Sammelsurium an Möbelteilen. Auf Fotos war davon leider nichts zu erkennen.

Eine vertragliche Vereinbarung wurde von der Vormieterin per WhatsApp versendet. Dort wurde angegeben, dass sich alle Geräte in einem einwandfreien Zustand befinden. Die BEzahlung fand 1 Tag vor Einzug per Überweisung statt.

Nun nach Einzug hat sich eben festgestellt, dass sich die Küche längst nicht in dem Zustand befindet in dem die Vormieterin sie laut Vertrag angegeben hat.

Wie könnte man hier an die Vormieterin herantreten, um z.b. eine Nachverhandlung zu erreichen? Liegen hier evtl. Verletzungen des Vertragsrechtes vor?

Weiß jemand hier näheres. Man fühlt sich leider völlig übers Ohr gehauen. Hätte die Vormieterin auf Mängel hinweisen müssen?

LG Kwendolin22

Küche, Recht, Verkauf

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