Vormieterin verkauft Küche ca. 4 mal so teuer wie eigens gekauft - Wucher?
Hallo,
man hatte eine Wohnungsbesichtigung und wurde unter ca. 10 Bewerbern vom Eigentümer ausgewählt und hatte sich lediglich mit der Vormieterin zum Ablösen noch vorhandenen Mobiliars zu einigen.
Die Besichtigung dauerte ca. 15 Minuten und die Einigung der Preise fand später telefonisch also über WhatsApp statt.
Für die Küche und sich in der Küche befindende Regale, Geräte wurde eine Preis von 1.600 € vereinbart. Zuvor bat man die Vormieterin, da man die Wertigkeit der Küche nicht genau kenne, doch bitte Ihre Preisvorstellung zu nennen.
Darauf lies sie sich nicht ein und man nannte einen Preis. Diesen erhöhte sie und bat, dass man sich in der Mitte treffen könne.
Zu den Geräten gehört eine gebrauchte Geschirrspülmaschine/Hanseatic (es geht nur 1 Programm und die Maschine zeigt selbst nach dem Befüllen des Spülmaschinensalzes an, dass es nachgefüllt werden sollte) ein 2 Jahre gebrauchtes Gaskochfeld/Glaskeramik/Phönix (Neupreis ca. 279 € ) und ein gebrauchter Kühlschrank (Preis ca. 100 € ). Wenn man diese Geräte mit Beachtung aktueller Preishöhen von dem Küchenpreis abzieht, bleibt ca. ein Preis für das Mobiliar 1250 €.
Laut Eigentümer hat die Vormieterin die Küche bei EbayKleinanziegen für 300 € gekauft. Die Möbel sind laut altem Lieferschein (hinten auf der Rückseite der Möbel) von 1986. Dazu kommt, dass der Wasserhahn defekt ist (tropft und notdürftig repariert) sehr viele Möbelteile mit Borlöchern und Kratzern versehen sind und fast alles irgendwie zusammengebaut wurde. Also ein Sammelsurium an Möbelteilen. Auf Fotos war davon leider nichts zu erkennen.
Eine vertragliche Vereinbarung wurde von der Vormieterin per WhatsApp versendet. Dort wurde angegeben, dass sich alle Geräte in einem einwandfreien Zustand befinden. Die BEzahlung fand 1 Tag vor Einzug per Überweisung statt.
Nun nach Einzug hat sich eben festgestellt, dass sich die Küche längst nicht in dem Zustand befindet in dem die Vormieterin sie laut Vertrag angegeben hat.
Wie könnte man hier an die Vormieterin herantreten, um z.b. eine Nachverhandlung zu erreichen? Liegen hier evtl. Verletzungen des Vertragsrechtes vor?
Weiß jemand hier näheres. Man fühlt sich leider völlig übers Ohr gehauen. Hätte die Vormieterin auf Mängel hinweisen müssen?
LG Kwendolin22
5 Antworten
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Wenn relevante Mängel zum Eingehen des Vertrages nicht genannt wurden, ist das eine Straftat des Betruges.
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Natürlich.
Wer was durch ein Gericht festgestellt haben will, ist in der Beweispflicht.
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Na ja, wenn das Geld schon überwiesen ist kannst Du leider nichts mehr machen.
Denn was mündlich gesagt und versprochen wurde muß man erst nachweisen können und das ist oft nicht möglich.
Wenn Du jemanden eine Küche abkaufst sollte Dich der Einkaufspreis nicht interessieren. Ob die Küche geschenkt war oder nur zum halben Preis erworben als nun angeboten ist völlig irrelevant und zulässig.
Einzig und alleine hätte ich mich auch von den einwandfreien Zustand der Küche überzeugt und das hast Du nicht getan, daher selbst Schuld! Da kein Vertrag im Detail über die Küche besteht hat man da auch keine Chance was ein zu klagen.
Also akzeptiere die Küche so wies sie ist, ärgere Dich nicht über den erhöhten Preis und freue Dich daß Du von den 10 Bewerbern nun für die Wohnung auserwählt worden bist.
Thema beendet!
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Das ist halt clever verhandelt. Solche Privatverträge sind nicht wirklich reglementiert und dieser ist von sittenwidrigkeit weit entfernt. Etwas mit deutlich Gewinn zu verkaufen ist erlaubt.
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Warum hast du dir die Küche nicht angeschaut, bevor du sie gekauft hast?
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Ja das ist entweder Dummheit, oder sie wollte die Wohnung auf jeden Fall haben, dann geht man das Risiko auch ein.
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Die Besichtigung dauerte ca. 15 Minuten.
Da blieb sicher auch nicht viel Zeit und es werden möglicherweise noch weitere "versteckte" Mängel kommen, die sie mit dem/der Vermieter/in "ausfechten" muss!
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Shit happens. So wie das für mich klingt, wurdest du richtig verarscht...
300 Euro für die Küche wäre schön viel gewesen, denn bei älteren/gebrauchten Küchen bezahlt man höchstens Geld für die Elektrogeräte und die Schränke sind dann praktisch nichts mehr wert.
Oft kann man bei eBay sogar Küchen umsonst bekommen.
Ja, aber nur wenn das schriftlich festgehalten wurde und man das auch nachweisen kann. Mein Geschwätz von gestern muß man erst nachweisen können.