Grafikkarte verkauft, Käufer behauptet defekt?


03.05.2020, 23:28

Ich stelle die Frage nochmal.

Update:

Nun hat der Käufer einen Rückgabeantrag über ebay erstellt, den ich nicht ablehnen kann. Ich habe folgene Optionen zur Verfügung:Rückgabe akzeptieren, Volle Rückerstattung veranlassen, Teilrückerstattung anbieten und Nachricht an den Käufer senden

Was soll ich jetzt tun? Ich habe ihm bereits geschrieben, dass ich sie nicht annehmen werde, außerdem habe ich Rücknahmen ja nicht akzeptiert. Jetzt soll ich bis zum 7. Mai "erforderliche Schritte einleiten". :(

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst bei einem Privatverkauf die Sachmängelhaftung ausschließen. Tust du das nicht, hat der Käufer eigentlich Ansprüche gegen dich.
Dafür muss er dir aber nachweisen können, dass der Fehler bzw. die Fehlerursache schon bei Verkauf vorlag. Und das wird er nicht können.
Ebenso wenig, wie sich bei den geringen Schadenssummen irgendjemand überhaupt darum kümmern würde.


Richox2600 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 16:38

Er hat mir ja sogar direkt nach Empfang vom Paket geschrieben, dass er sie eingebaut hat und dass sie läuft.

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3125b  12.04.2020, 16:41
@Richox2600

Ja, damit bist du soweit auf der sicheren Seite.

Ich würde in einer Anzeige wo ich etwas Komplexes von Wert verkaufe aber immer sowas reinschreiben:
"Hiermit versichere ich als Verkäufer, dass der Vertragsgegenstand zum Verkaufszeitpunkt meinen oben [oder wo auch immer] gemachten Angaben entspricht [Zustand mit Bildern und Worten dokumentieren], und frei von Ansprüchen Dritter ist. Garantie und Sachmängelhaftung sind bei diesem Privatverkauf ausgeschlossen."

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Richox2600 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 16:43
@3125b

Alles klar, hatte folgendes drinstehen:
"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Keine Rücknahme!"
Habe auf einer Seite gelesen, dass das bei jedem Verkauf drinstehen sollte.

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3125b  12.04.2020, 16:45
@Richox2600

Ja, kann man natürlich machen. Das

Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

würde ich rausnehmen, klingt so negativ und ist nicht nötig. Der erste Satz ist meiner Auffassung nach im Grunde völlig genügend.

PS: Alle Angaben ohne Gewähr :)

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Richox2600 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 16:46
@3125b

Ja, etwas übertrieben. Danke für deine Antworten! :) Frohe Ostern! Wo kann ich deine Antwort als "hilfreichste" markieren? Ich sehe es gerade nicht xD

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VirageXO  12.04.2020, 16:47
@Richox2600

Unfassbar, dass hier mal jemand einen vernünftigen Gewährleistungsausschluss verwendet hat...Daumen hoch dafür!

Nachtrag: DU DARFST AUF KEINEN FALL DAVON WAS ÄNDERN!

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VirageXO  12.04.2020, 16:48
@3125b
würde ich rausnehmen, klingt so negativ und ist nicht nötig. Der erste Satz ist meiner Auffassung nach im Grunde völlig genügend.

AUF GAR KEINEN FALL!

Nimmt er das raus, zerschießt das die gesamte Klausel!

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3125b  12.04.2020, 16:51
@VirageXO

Joa, stimmt.
Frage ist, wann das eine Rolle spielt. Nicht wirklich beim Verkauf einer Grafikkarte, bei einem Auto schon.

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VirageXO  12.04.2020, 17:00
@3125b

Das spielt jedes Mal eine Rolle, wenn er diese Klausel verwenden will.

Nimmt er den Teil raus, ist der gesamte Gewährleistungsausschluss unwirksam. Selbst wenn er einen Bleistift verkaufen will.

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3125b  12.04.2020, 17:01
@3125b

Ok, also ich hab noch mal nachgelesen.
Wenn du die Klausel nur wenige Male (<3-5 Mal) verwendest, gilt sie als Individualvereinbarung und nicht als AGB. In dem Fall entfällt das was @VirageXO geschrieben hat (§309 BGB).
Wenn du die Klausel öfter verwendest, muss der Teil mit rein.

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Richox2600 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 23:22
@latricolore, UserMod Light

Jetzt hat er Rückgabe beantragt, die ich auf ebay nicht ablehnen kann. Nur Rückgabe akzeptieren, Volle Rückerstattung veranlassen, Teilrückerstattung anbieten und Nachricht an den Käufer senden. Was soll ich jetzt tun? Ich habe ihm bereits geschrieben, dass ich sie nicht annehmen werde, außerdem habe ich Rücknahmen ja nicht akzeptiert. Jetzt soll ich bis zum 7. Mai "erforderliche Schritte einleiten". :(

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3125b  03.05.2020, 23:37
@Richox2600
Jetzt hat er Rückgabe beantragt, die ich auf ebay nicht ablehnen kann.

Ich habe keine Ahnung, wie dieses System auf eBay funktioniert, aber so wie ich das sehe (und wenn ich es richtig erinnere, ich habe jetzt nicht alles noch mal gelesen), bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Das schlimmste was also passieren kann, ist wohl die Sperrung deines eBay Accounts ... der ja sowieso keinen Wert hat, machst du dir halt einen neuen.
Kannst du das näher erläutern?

eBay wird doch sonst bestimmt auch irgendwie einen Support haben, an den du dich wenden kannst.

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Für die Ursprungsfrage hast du bereits eine Antwort erhalten.

Zu deiner Ergänzung: https://www.ebay.de/help/selling/managing-returns-refunds/ask-ebay-to-step-in?id=4702

Wende dich an eBay ... schreibe dem Käufer eine E-Mail und sag ihm, dass du den Artikel nicht zurücknehmen wirst und falls er den Antrag nicht zurücknimmt und eBay dir nicht weiterhelfen kann, wirst du zivilrechtlich dagegen vorgehen. Sprich, den Käufer auf Schadenersatz verklagen ... Gleichzeitig sagst du ihm, dass du eine Rücknahme ausgeschlossen hast und das er dir bestätigt hat, dass die Grafikkarte funktioniert. Weise ihn außerdem darauf hin, dass du ihm die Anwaltskosten ebenfalls in Rechnung stellen wirst.

Wird er negativ auf die Nachricht reagieren, suchst du dir einen Anwalt für IT Recht, dieser setzt dann ein Schreiben auf.

Auf keinen Fall die Rücknahme akzeptieren. Einfach die Frist auf eBay fruchtlos verstreichen lassen.


Richox2600 
Beitragsersteller
 03.05.2020, 23:44

Ok, also muss ich ihm vorerst nichts mehr antworten?

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Xearox  03.05.2020, 23:50
@Richox2600

Doch, du musst dem Käufer nochmal eine Nachricht schicken, steht ja auch in dem Link, den ich dir geschickt habe.

Ihr Käufer wendet sich an Sie, weil er etwas am Kauf zu beanstanden hat und es gelingt Ihnen nicht, innerhalb von 3 Werktagen eine gemeinsame Lösung zu finden? Dann können Sie eBay einschalten.

Heißt also, schick ihm eine Nachricht, wo du ihn darauf hinweisen tust, dass du die Gewährleistung und die Rücknahme ausgeschlossen hast und das er dir bestätigt hat, dass die Grafikkarte funktioniert. Vorsorglich weist du ihn darauf hin, dass wenn er den Antrag nicht zurückzieht, dass du eBay einschalten wirst und gegen den Antrag vorgehst.

Falls eBay nicht zu deinen Gunsten entscheidet, nimmst du dir einen Anwalt für IT Recht und knallst dem Käufer eine Klage um die Ohren.

Ich selbst habe das auch schon hinter mir. Es gibt Leute, die erst nach einem Brief vom Anwalt Ruhe geben. Und einmal hatte ich es sogar, dass der Käufer es darauf angelegt hat, das ganze vor Gericht zu klären. Ausgegangen ist es mit einem Sieg für mich. Der Käufer musste den Schaden und die Gerichtskosten zahlen.

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Richox2600 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 00:06
@Xearox

Sorry, habe vergessen zu erwähnen, dass ich es ihm bereits geschrieben habe. :D Ich habe gefragt, ob ich auf spätere Antworten von ihm antworten muss (bis ich ebay einschalte). Sorry für das Missverständnis ;) Dankeschön für deine Antworten!

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Richox2600 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 13:48
@Xearox

So, jetzt ist die Frist abgelaufen und ich habe eine Email bekommen, wo drin steht, dass der Käufer nun ebay um Hilfe bitten kann. Entweder ich mache iwas falsch, oder ich verstehe es nicht. Wenn ich über deinen Link auf "Probleme klären" drücke, wie kann ich da einen Fall eröffnen, der auch meinem Problem entspricht? Oder soll ich einfach warten, die Anfrage weiterhin ignorieren und schauen, ob er ebay einschaltet? Ebay wird ja wohl nicht automatisch zu seinem Gunsten entscheiden, nur weil er sie einschaltet, oder?

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Richox2600 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 13:57
@Xearox

Soll ich dir einen Screenshot von der ganzen Seite schicken?

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außerdem habe ich Rücknahmen ja nicht akzeptiert.

Sehr wahrscheinlich hast du genau das nicht korrekt gemacht. WAS HAST DU IM DETAIL geschrieben?

Er meinte doch selber, dass alles prima funktioniert? Ist zwar schade, dass sie genau jetzt kaputt geht, aber da kann ich doch nichts dafür, oder?

Streng genommen erstmal ja. Er hat bestätigt dass sie funktioniert als sie zu ihm kam. ABER... Wenn du nicht korrekt die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast dann haftest du ggf. und musst die Ware zurücknehmen und Geld erstatten.


Richox2600 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 10:07

"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Keine Rücknahme!"

Das habe ich geschrieben

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Comp4ny  04.05.2020, 10:43
@Richox2600

An sich ist es okay, aber viel zu viel und es gibt eine vereinfachte und gültige Form. Genauso das Märchen mit dem EU-Recht was manche VK noch schreiben.

Richtig muss man nur folgende Satz schreiben:

,, Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung"

Das ist alles. Mehr muss man nicht schreiben und deckt alles ab.

Will man noch einen draufsetzen ergänzt man den Satz noch mit:

Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Notwendig ist das aber nicht. Aber nach erster Einschätzung sehe ich hier keinen Rechtsanspruch seitens des Käufers. Den schließlich läuft die Karte ja seit 1. Monat ohne Probleme oder kannst du nicht wissen was der mit der Karte gemacht hat.

Heutige Karten drehen auch erst ab 60 Grad serienmäßig. Es sei denn man stellt es anders ein mit MSI Afterburner zb.

Vll sind die Lüfter auch verdreckt oder blockiert... Das kannst du aber nicht sehen oder wissen.

Das Problem ist eher eBay... Die machen eh immer was die wollen. Und Paypal entscheidet zu 99% immer für den Käufer... Egal ob der im Recht oder Unrecht ist.

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  1. Hast du Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn ja, ignoriere ihn
  2. Hast du es nicht, könnte er klagen, dann nimm sie zurück
  3. Ignoriere den Antrag bei eBay

Naja, da Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme. Das ist so der Standardspruch auf eBay. Da er sogar bestätigt hat, dass die GraKa problemlos funktioniert hat nach Erhalt, sollte im Zweifelsfall dir Recht gegeben werden.


BlockenOwnz  12.04.2020, 16:28

Gewährleistung ≠ Garantie...

Und eine Garantie kann man nur geben und nicht ausschließen.

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VirageXO  12.04.2020, 16:51
Naja, da Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme. Das ist so der Standardspruch auf eBay.

Da kann man auch ein Foto von einer Currywurst hochladen; das hat dieselbe rechtliche Wirkung.

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