Hallo, ich schreibe im Moment meine Facharbeit (im Fach Musik) und nutze zur Analyse einiger Stücke die entsprechenden Partituren und/oder Aufnahmen.
Diese müssen ja logischerweise auch irgendwo angegeben/verlinkt werden.
Mache ich das auch im Literaturverzeichnis...? oder nur direkt, wenn ich mich in der Arbeit darauf beziehe, als Fußnote?
Oder brauche ich dafür zusätzlich zum Literaturverzeichnis einen Anhang, dem ich die Dokumente (Partituren) / Links zu den Aufnahmen beifüge?
schonmal im Voraus vielen Dank für alle Antworten!