Hallo!
Bei einem Mieter, wurde durch den Vermieter, der Tausch einer Gastherme (Etagenheizung) veranlasst, da die alte Therme laut einem Techniker nicht mehr repariert werden konnte und ausgetauscht werden musste. Kostenpunkt 1500 Euro.
Dazu ein paar Fragen:
Muss die neue Therme beim Tausch durch den Techniker nicht "eingemessen" werden und ein Messwertebericht erstellt werden, welcher dem Vermieter für seine Unterlagen zur Verfügung gestellt wird?
Muss der Vermieter nicht genaue Unterlagen über die neue Therme mit Modellbezeichnung, Seriennummer, Datum der Inbetriebnahme ... erhalten?
Muss ein Schornsteinfeger beauftragt werden, um die neue Therme abzunehmen?
Wenn eine Abnahme durch den Schornsteinfeger erfolgen muss, darf die Heizung erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Abnahme tatsächlich erfolgt ist?
Hat der Austausch der Therme zur Folge, dass das erstellen eines Energieausweises durch den Vermieter notwendig ist?
Ein paar Fragen zu denen ich via google spontan keine befriedigenden Antworten finden konnte.
Vielleicht ist ja hier jemand, welcher mir kurz meine Fragen beantworten kann. Ein kurzes Ja oder Nein oder einige wenige Stichworte reichen mir aus.
VIELEN DANK