Kann ich,wegen -angeblicher- Bedrohung bestraft werden...
Hallo @All,
kann man strafrechtlich verfolgt werden...und bestraft, wegen § 241 StGB Bedrohung, wenn man sagt, dass man jemanden, für seine Verhaltensweise, am Liebsten "eine klatschen" und "gegen eine Wand nageln" würde ?
Ich habe das nämlich geäußert und habe jetzt eine Strafanzeige am Hals und gegen mich laufen die Ermittlungen.
Jemand hat mich, über Monate, gemobbt und mich nervlich echt fertig gemacht...konnte kaum noch schlafen; und da hab ich so einen Satz los gelassen (ich war stinksauer auf den Typ) in seiner Gegenwart....allerdings habe ich das nicht zu ihm selbst gesagt, sondern zu jemand anderen (Freund von mir) und dieser Typ hat das gehört, zusammen mit einem seiner zwei Freunde und behauptet nun, ich hätte ihn bedroht und hat die Anzeige gemacht, gegen mich.
Seine 2 Freunde waren -angebliche- Zeugen der Bedrohung.
Ausgesagt hat der Typ sogar, ich hätte ihn mit einem Messer bedroht, obwohl das gar nicht stimmt....aber er und seine 2 Freunde behaupten das aber.
Während mein Freund und ich sagen, dass das nicht stimmt.
Habe eine Gegenanzeige gemacht, wegen § 164 Falsche Verdächtigung und § 187 Verleumdung...aber auch diese Anzeigen wurden eingestellt, gegen den Typ.
Während mein Ermittlungsverfahren noch läuft.
Ich verstehe es nicht.
Im Übrigen arbeitet der Typ in unserer Kreisverwaltung als Verwaltungsangestellter...der ist wohl was "Besseres" als ich!
Ob das die Staatsanwaltschaft auch so sieht, dass der Typ was Besseres ist als ich ?
Vielleicht sind die ja sehr befangen, weil 1. der Typ fast schon ein Beamter ist und 2. haben zwei direkte Familienmitgleider schon eine Haftstrafe bzw. eine Bestrafung, wegen Körperverletzung, bekommen. Aber was hab ich damit zu tun...gar nichts !?
Sein Verhalten, mir gegenüber, kann ich auch beweisen und habe zuvor den Typ deswegen angezeigt, wegen § 238 Nachstellung und § 263 versuchter Betrug StGB.
Aber das Verfahren, gegen den Typ, wurde wegen nicht-öffentlichem Interesse, eingestellt.
Meine Beweise, zu diesen Taten, hat die Staatsanwaltschaft nicht interessiert :-(
Ich nehme an, die Anzeige gegen mich ist nun eine Retourkutsche auf meine Strafanzeige gegen ihn.
Mein Anwalt sagt : Abwarten !
Die Anzeige gegen mich, ist nun schon 10 Monate her. Bis jetzt ist noch nichts passiert.
Was meint Ihr denn dazu ?