Schadensersatz nicht zahlen (zivilrechtl.) - JVA?

Guten Morgen alle zusammen.

Ich hab da eine Frage.

Undzwar waren 2 Freunde und ich vor einiger Zeit unterwegs nachts und haben einiges getrunken (bei der Polizei später rund 2 promille), und haben dann (jugendlicher leichtsinn und alkohol halt), gedacht wir brechen uns an einem auto mal nen Mercedes Stern ab. Daraus wurde im betrunkenen Zustand dann randalieren, an mehreren Autos. Letztendlich wurden wir festgenommen.

Aber um die Tat an sich geht es garnicht. Heute bekamen wir einen Brief, wir sollen 7548,44€ bis zum 25.09. auf ein Anwaltskonto überweisen.

So nun meine Frage: Wir sind alle erst 18/19, noch Schüler, kein eigenes Einkommen und können das nicht zahlen. Ich wohne dazu noch alleine, finanziere das vom Unterhalt. Was passiert da bei einer zivilrechtlichen Klage?

Mir ist von mehreren schon gesagt worden es passiert im Prinzip nichts, wenn bei uns nichts geholt und nicht gepfändet werden kann, ist das so. Es könnte darauf hinauslaufen das die Geschädigten immer wieder vollstrecken, bis zu 30 Jahre lang, und wir dann zahlen müssen wenn bei uns was zu holen ist.

Stimmt das? Da das die zivilrechtliche Seite ist. Die strafrechtliche Seite mit wahrscheinlich einem Haufen Sozialstunden machen mir da weniger Sorgen.

Nur meine Mutter ist natürlich völlig aufgelöst, aber die kann finanziell auch nicht helfen. Sie denkt, wenn ich das nicht bezahlen kann sitze ich das in der JVA als Tagessätze ab.

Aber das ist doch nur bei einer vom Gericht angeordneten Geldstrafe so oder nicht? Oder kann man wegen einer Zivilrechtlichen Schadensersatzforderung auch in den Knast gehen wenn man nicht zahlen kann?

Danke im Vorraus, und bitte keine Moralapostel Sprüche, ich weiß das das großer Mist war, auch wenn wir total blau waren, und ich bereue es ohne Ende!

Anwalt, Gericht, Gefängnis, Strafe, Strafrecht, Zivilrecht
Geliehenen Film vergessen in der Videothek abzugeben?

Würde ich ein Film am nächsten Tag abgeben müssen, würde ich höchst wahrscheinlich auch dran denken. Aber diese Videothek wo ich hingehe hat ja auch Angebote, z.B. das man sich 5 Filme aus einem bestimmten Bereich (die nicht so nachgefragten Filme) ausleihen kann für 1 Woche, für 9,99 €. Das hab ich auch dummerweise getan, und dann irgendwann leider vergessen die wieder abzugeben. Ich war mir auch irgendwie total sicher das ich die abgegeben hab..... Gemerkt hab ich es als ich neulich mir wieder Filme ausleihen wollte, ich aber dann nicht durfte weil noch Filme offen waren. 12 Tage überzogen ohne das ich es wusste. Ich zu hause nach den Filmen gesucht und leider auch gefunden. Ein Schock.... Dort sagten die mir das ich 105 € nachzahlen muss. Ich find es ziemlich frech das die sich nichtmal zwischendurch gemeldet haben. Man muss sich mal vorstellen wie hoch die Rechnung noch geworden wäre wenn ich nicht hingegangen wäre und weiterhin ahnungslos im Glauben wäre abgegeben zu haben. Weil ich denk mal, absichtlich behalten tut die sicher niemand, dann hat man es vergessen, aber wer vergisst muss auch erinnert werden. Immerhin muss ich jetzt durch meine Erklärungsversuche "nur" noch weniger als die Hälfte nachzahlen. Trotzdem immer noch sehr hoch. Ich hab gehofft das sie da mal beide Augen zudrücken können.... aber nee. Jeder menschliche Fehler (bzw. jede Dummheit^^) wird gleich hart bestraft. Die Filme sind ja noch nicht einmal so viel Wert wie diese Strafe^^

Hat einer von euch schonmal vergessen Filme wieder abzugeben? Was musstet ihr zahlen? oder gab es erbarmen und die haben drüber weggeschaut.... weil es ja mal passieren kann.

Video, Film, Strafe
Beim beschleunigen gibt der zu Überholende Gas?!

Hallo,

ich bin gerade von der Arbeit gekommen und wollte dann meine Schwester besuchen. Ich bog von einer Ortschaft auf eine Landstraße nach links ab. Vor mir bogen ein VW Passat und ein VW Polo auch links ab. Ich merkte dass der Polo ziemlich lahm fährt als kein Gegenverkehr mehr kam habe ich ihn direkt überholt. (etwa 100m nach dem abbiegen schon) Jetzt war ich an dem VW Lassat dran, der aber noch etwa 100m von mir weg war. Ich fuhr mit 100 km/h und kam schnell an ihn ran musste leicht bremsen, da er nur mit etwa 75-80 km/h fuhr. Ich fuhr hinter ihm in einer Kurve und war schon dicht dran weil ich ihn ja auch überholen wollte. Etwa 2 Autos passten nurnoch durch zwischen mir und ihm. Ich schaute ob alles frei ist und blinkte links und habe zurückgeschaltet und gab gummi. Ich fuhr nun links neben dem VW Passat und wollte überholen als ich fast auf seiner Höhe war gab er Gas. Ich war jetzt bei 100 km/h und er wurde immer schneller dann habe ich gedacht ich schaffe es eh nicht den zu überholen wenn er ja einfach gas gibt und bin stinksauer nach rechts hinter ihn eingeschert. Jetzt fuhren wir in einen Ort und ich fuhr ihm hinterher. Er bog nach links ab und blinkte. Ich tat das gleiche und habe vor Wut gekocht. Er hat bemerkt dass ich ihn gefolgt bin und ist ganz langsam gefahren und die erste straße rechts lang gefahren diesmal ohne zu blinken. Ich ihm immernoch hinterher und er ist wieder rechts abgebogen und seine kleine tochter hat nach hinten geschaut und sah ängstlich aus. Ich bin auch nach rechts abgebogen immernoch hinterher. Jetzt ist er wieder rechts und ich bin geradeaus gefahren und habe ihn böse nahgeguckt. Ich habe es gelassen ihm nachzufahren. Hab gemerkt dass die kleine angst hat und er offenbar auch ich war so sauer und hätte ihm bestimmt eine reingehauen wenn ich ihm gefolgt wäre. Also hab ich es gelassen und bin zu meiner Schwester gefahren. War nur ein kleiner Umweg von zwei Straßen den ich gefahren bin(also dem Typ hinterher).

Das ist doch Nötigung wenn er gas gibt während ich ihn überholen will, oder?Ich habe geblinkt nachdem ich geschaut habe ob frei ist und als ich fast auf seiner Höhe war gibt er Gas. Ich habe mir sein Kennzeichen aufgeschrieben und will Anzeige erstatten. Wie sind da die Chancen dass er ne Strafe dafür bekommt? Er hat es extra gemacht habe ja gesehen wie er in den Spiegel geschaut hat.

Bußgeld, Landstraße, Strafe, Straßenverkehrsordnung, überholen
Anzeige Zurücknehmen, wird es auch in den Führungszeugnis und akten auch zurückgenommen?

Mein Partner und ich hatten ein Diskussion gehabt, und er hat sich aufgeregt und mich einen kleine Stoß mit seinem Kopf gegen meinen gestoßen. Ich habe die Polizei angerufen weil ich eine Schreck bekommen habe. Die Polizei hatte ihn mit Fesseln zur Polizeiamt geschieckt und dort ihn Photos und Fingerabdrücke gemacht. Und nach 3 Studen ihn loss gelassen. Ich hatte es NICHT so schlimm gewünscht, dass sie ihn so behandelt haben! Die Polizei hatten mir über meine Daten gefragt. Aber sie haben mir nicht gefragt ob ich in anzeigen möchte. Sie haben mir gefragt ob ich Halsschmerzen habe, und ich hatte keine, denn es war nicht so schlimm! Aber sie dachten er wäre ein sehr agressiver Mensch. Nun habe sie in registriert. Er ist aus Südamerika und hat ein portugesiches Pass. Wir machen uns jetzt Sogern dass er jetzt aus Deutschland rauss muss, weil er keine Chancen mehr hat hier zu bleiben und zu arbeiten. Ich wollte es nicht zu Extrem bringen. Ich weiss nich sogar ob ich in angezeigt habe, weil sie haben mir nichts davon erklärt und gefragt. Sie haben ihn nur genommen. Ich möchte alles zurücknehmen, in besonders die einträge von Führungzeugnis, weil er ist kein Delinkuent und kein Mörder! In meine Meinung war es zu Extrem behandelt. Ich möchte dass er nicht aus Deutschland weg geht. Und dass er keine Probleme mit der Polizei und bei arbeit suche und in der Zukunft hier Schwierigkeiten hat. Wie kann man das ändern? Ich Danke euch. Lg

Polizei, Recht, Ausländerrecht, Führungszeugnis, Strafe
Nacht in Polizeizelle

Hallo,

ich habe hier eine Geschichte: Ich war heute mit Kollegen einen trinken in eine Kneipe. Es kam wie es kommen musste; es gab Streit mit Ansässigen, aber nicht von mir oder meinen Kolegen aus. Ich versuchte zu schlichten und die Polizei kam. Sie verteilte einen Platzverweis aber ich versuchte dennoch zu schlichten und blieb dort. Das war ein Fehler meinerseits das gebe ich zu. Die Polizei legte mir Handschellen an und schleifte mich in ihr Auto und sagten mir, dass ich jemanden anrufen kann, der mich nach Hause bringt. Ich stellte mich allerdings quer und sagte, dass sie mich ruhig mitholen können und das taten sie dann. Die Nacht verbrachte ich nun in der Zelle. So jetzt zu meinen Fragen:

  1. Ich wollte von der Polzei ein vollständiges Protokoll warum ich festgehalten wurde. Mir wurde gesagt damit ich ausnüchtern könne. Sie haben aber nichtmal geprüft ob ich was getrunken habe. Ist das rechtens?

  2. Ich sollte, nachdem ich aus der Zelle raus war etwas unterschreiben aber wurde nicht unterrichtet um was es sich handelt. Auch durfte ich die Blätter nicht durchlesen und nachdem ich sie 3 mal aufgefordert hatte, dass ich die Blätter bitte durchlesen könne, wurde aufgeschirben dass ich mich geweigert hätte. Ist das rechtens?

  3. In der Zelle war eine Klingel. Diese habe ich mehrfach betätigt aber in ungefähr 66% der Fälle kam niemand und wenn jemand kam und ich etwas fragte wurde mir die Zellentür vor der Nase zugeschlagen. Ist das rechtens?

So und wenn das alles nicht rechtens ist, welche Möglichkeiten habe ich?

mfg

Thomas

Polizei, Recht, Strafe
Autounfall beim Wenden überholt worden

Folgende Situation: Ich wollte auf einer Straße wenden hab rechts geblinkt, bin zur Hälfte auf den Parkstreifen rechts gefahren um genug Platz für den Wendevorgang zu schaffen. Ich stand dann also mit dem Auto mit der einen Hälfte auf der Straße und mit der andern auf dem Parkstreifen. Dann hab ich links geblinkt und anschließend nach hinten geguckt ob ein Auto kommt wo dann auch ein ganzes Stück entfernt ein Auto kam was ja auch im Normallfall kein Problem ist weil derjenige dann halt kurz hinter mir warten muss bis ich fertig mit Wenden bin. Ich hab dann langsam mit dem Wendevorgang begonnen und kurz nach dem ich dann mit dem linken Vorderrad über der Mittellinie war hat mich das Auto hinter mir überholt und ich bin dem in den Kotflügel gefahren. Polizei sagt ich wäre Schuld weil beim Wenden auf besondere Vorsicht geachtet werden muss. Ich hab die Schuld nicht anerkannt weil in meinen Augen der andere Schuld hat. Der andere hat locker gesehen das ich beim Wenden bin und dann überholt man doch nicht sondern wartet die paar Sekunden bis der andere fertig ist?! Die besondere Vorsicht gilt jawohl genauso fürs Überholen? Selbst wenn ich ein Auto sehe und mir nicht sicher bin was der vor hat bleib ich doch erst mal dahinter und guck was der macht bevor ich überhole?! Ich hab in meinen Augen schon besonders Vorsichtig gewendet. Die Polizei hat das mit dem nicht anerkennen der Schuld erst mal so notiert und meinte die das gibt jetzt ein Bußgeldverfahren und da wird das ganze endschieden.

Schäden sind eigentlich nicht wirkliche große entstanden. Bei ihm eine kleine Beule im Kotflügel bei mir Stoßstande + linker Scheinwerfer also grobe Richtung bei jedem n 1000er denk ich.

Jetzt die Frage wie geh ich am besten weiter vor? Wenn die Bußgeldstelle mir auch noch die Schuld gibt lohnt es sich dagegen vorzugehen? (Rechtsschutz hab ich) Was droht mir als Strafe wenn ich die Schuld bekomme? Gibt’s da schon n Punkt? Das beschäftigt mich am meisten weil ich noch in der Probezeit bin sprich Punkt = Lappen weg.

Auto, Unfall, Bußgeld, Schuld, Strafe, Wende, überholen
Haftantritt - Aufschub - Haftantritt welches Bundesland,wo verurteilt oder wo Wohnsitz?

Hallo, guten Morgen, bin im Mai diesen Jahres in Nürnberg/Bayern in einer Berufungsverhandlung zu 7 Monaten Haft verurteilt worden. Hab dann, um Zeit zu gewinnen, Revision eingelegt, die Frist um diese zu erklären läuft am 02.07. ab, sodaß dann das Urteil ja wohl Rechtskräftig wird. Wichtig ist das mein Wohnsitz in Niedersachsen liegt, wo auch meine Familie wohnt. Hab 4 eigene Kinder und 2 Stieftöchter, die Kinder meiner Lebensgefährtin mit der ich erst nach der Haft zusammen ziehen werde. Da ich seit März in einer ambulanten Therapie( Drogen) bin, die von der Rentenversicherung bezahlt wird, möchte ich gern Haftaufschub erreichen um diese beenden zu können, sie endet am 25.09.12. Weitere Gründe dafür sind das mein bei mir lebender Sohn ( allein erziehender Vater) am 29.08.12 seine Ausbildung beginnt, er wird im Juli 18, und da er dann ja allein ist würd ich ihn gern in dieser Phase zu Beginn begleiten, damit er dann klar kommt. Meine Kleine Tochter wird zudem am 22.08. den Wechsel zum Gymnasium vollziehen mit einer Festlichkeit wo die Eltern erwartet werden, wäre echt schlimm für sie wenn ich da schon weg wäre. Und meine Stieftochter wird in die Grundschule eingeschult wo ich auch dabei sein sollte. Soviel zu meinem Hintergrund, nun zu den Fragen: Wo wird der Haftantritt erfolgen müssen, in Bayern, wo ich verurteilt wurde oder in Niedersachsen wo mein Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ist? Muss ich einen Haftantritt in Wohnortnähe beantragen? Wenn ja, wann? Nach Erhalt der Ladung zum Haftantritt oder besser sofort? Und den Antrag wegen Haftaufschub, sofort stellen oder eben auch erst nach Erhalt der Ladung? Und wenn nach Erhalt der Ladung, haben diese Anträge dann eine aufschiebende Wirkung oder muss ich dann trotz der Anträge,bis eine Entscheidung getroffen wird, der Ladung folgen und die Haft antreten, selbst wenn es in Bayern ist? Und ich gehe davon aus das ich bei der Straflänge in den offenen Vollzug komme, sehe ich das richtig? Es würde mir sehr helfen wenn jemand meine Fragen beantworten könnte, da ich mir einen Anwalt nicht leisten kann, Pflichtverteidiger wurde ja abgelehnt. Danke im vorraus für eure Hilfe und Bemühungen, lieben Gruß, Kasi

Recht, Haft, Justiz, Strafe
Ebay Text geklaut/kopiert Urheberrecht Strafe

Hallo, ich habe einen Fehler gemacht, von dem ich nicht wusste, dass dieser verboten ist, wenn kein Copyright genannt ist. Ich habe aber daraus gelernt und werde es nicht mehr tun. Ich habe etwas in Ebay verkauft und den Text (fast 1:1) kopiert(Ich weiß, das ist nicht gerade sehr nett und das mache ich sonst auch nicht), jedenfalls war das ein gewerblicher Nutzer und von diesem habe ich etwas später folgende Mail erhalten:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben für Ihren Artikel ********* unsere Artikelbeschreibung / Geschichte (Urteil OLG *****)zum Name des Artikels, ohne unsere Erlaubnis kopiert und nutzen diese für Ihren angeboten Artikel. Sie haben außerdem sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Artikel selber bei Ebay einzugeben, sondern haben ebenso unsere Artikelbezeichnung 1 zu 1 kopiert! Wir fordern Sie daher dazu auf, den Artikel so wir er jetzt angeboten wird, umgehend zu entfernen, da wir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie einleiten müssten. Für die bisher entstandenen Kosten, bitten wir um Begleichung der bisher entstandenen Aufwendungen in Höhe 300,00 €, innerhalb 7 Tagen, wie folgt zu entrichten ( Kntnr.: ******, BLZ: ***** , ............) Mit freundlichen Grüßen"

Wie gesagt, es war sehr, sehr dumm von mir, das weiß ich, aber nun weiß ich nicht was ich tun soll bzw. welches Recht diese Person hat. Muss er mich nich erst mit einem Ultimatum ermahnen?

Bitte schnell um Hilfe!!!

Danke

eBay, Urheberrecht, Strafe
Strafantritt!? Geldstrafe kurz vor knapp bezahlen können - Möglich?

Hallo ihr Lieben,

vor kurzem hatte ich einen wegen Unachtsamkeit meinerseits einen Autounfall. Es ist zwar niemandem etwas passiert, allerdings lief wegen des Schadens natürlich ein Verfahren gegen mich.

Soweit so gut. Das Ganze ist nun mittlerweile ungefähr 9 Monate her und ich habe vor knapp 3 Monaten einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass mich eine Geldstrafe von 1500€ erwarten, zahlbar in Raten.

Der Staatsanwaltschaft wusste um meine finanzielle momentan sehr schwache Situation und hat daher die Strafe kleiner Ausfallen lassen, worum ich schon sehr dankbar war.

Leider war mir die Zahlung in Raten von monatlich knapp 75€ auf Grund meines kleinen Gehaltes nicht möglich, so dass die erste Rate ausgefallen ist. Nun bekam ich gestern eine Ladung zum Strafantritt.

Ich solle "binnen 4 Wochen seit Zustellung dieser Ladung" die "45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten", heißt es, oder ich könne bei "Ersatzfreiheitsstrafen die gesamte Summe auch !!sofort!! zahlen, so dass diese hinfällig würde."

Den Brief habe ich auf Grund meiner Arbeitszeiten erst gestern Abend bekommen, heute Morgen habe ich sofort bei der Staatsanwaltschaft angerufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen, diese Freiheitsstrafe doch noch irgendwie zu umgehen (durch Zahlung oder was auch immer).

Wie für Behörden typisch arbeitet dort mal wieder keiner, "Betriebsausflug mit der gesamten Zweigstelle"; hieß es bei der Hauptstelle.

Nun meine Frage: Ich habe Zeit die Haft binnen 4 Wochen anzutreten oder SOFORT zu zahlen. Die Haft beginnt, wenn ich diese 4 Wochen ausschöpfe, erst am 14.07.2012 - Ist es mir nicht auch möglich diese Geldstrafe kurz zuvor, beispielsweise am 07.07.2012 zu zahlen?

Ich möchte das natürlich keineswegs "so lange hinaus zögern wie irgend möglich", aber ich bin verhältnismäßig guter Dinge, dass ich mir diese 1500€ irgendwie im Freundes- und Bekanntenkreis zusammen leihen kann, allerdings benötigt das natürlich etwas Zeit...

Recht, Geldstrafe, haftstrafe, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafe
Lehrer droht mit Kollektivstrafe und beschuldigt haltlos Mitschüler

Hallo! Es geht um folgendes, vor den Ferien hatte so ein Vollidiot den Schal eines Mitschülers unter ein Urinal geworfen. Besagter Mitschüler hat das dem Lehrer gemeldet und da schon öfter dieser Mitschüler Opfer solchen Blödsinns wurde, beschloss unser Klassenlehrer, diesmal hart durchzugreifen. Soweit, so gerechtfertigt. Nun verkündete uns unser Lehrer nun letzten Monat, wenn sich der Junge, der das zu verantworten hat, nicht bis zum Ende der Woche bei ihm melde, dass unsere Abschlussfahrt in der 9. Klasse abgesagt wird. Keiner meiner Mitschüler will es gewesen sein, und so verging die erste Woche, der Lehrer verlängerte um eine weitere Woche und um eine weitere. Darauf erkrankte er für eine Woche, als er wieder in unser Gymnasium kam, stellte er uns in versammelter Runde ein finales Ultimatum: Derjenige sollte sich JETZT öffentlich dazu zu bekennen. Doch mehr als Schweigen brachte niemand aus der Klasse hinaus, also sagte der Lehrer, er rufe beim Veranstalter an und sagt die Klassenfahrt ab. Was er letztendlich aber doch nicht tat, er befragte den Mitschüler, dessen Schal unter das Urinal geworfen wurde, wen er denn als Täter vermute und am nächsten Tag meinte unser Lehrer, er hätte "zwei Namen auf der Straße gefunden" und derjenige soll sich nun melden. Da aber weiterhin nichts passierte, kam unser Klassenlehrer in einer Lateinstunde plötzlich in den Klassenraum und bat zwei Schüler (die vom Opfer der Schalaktion genannten) ihn zu begleiten. Später erfuhren wir anderen dann, dass sie zum Rektorbüro gebracht wurden und sich dann zu viert -die beiden Schüler, unser Klassenlehrer und der Schulleiter- 40 Minuten unterhielten. Die beiden bekamen den Auftrag, den Schuldigen bis zum Ende des Schultages zu finden, ansonste bekämen sie eine Schulkonferenz. also sprachen die beiden nochmal mit der Klasse und erklärten ihnen, dass die Eltern des Schuldigen, sollte er sich stellen, nicht informiert werden, es keinen Tadel/keine Rüge gibt und auch keine Schulkonferenz. Selbst dann ging der Täter nicht auf das Angebot ein. Heute gab unser Klassenlehrer dem Schuldigen noch eine letzte Frist bist zum Ende des morgigen Schultages, sich auf irgendeine Weise zu stellen. Sollte das niemand tun und danach sieht es aus, werden die zwei Schüler, "deren Namen auf der Straße gefunden worden waren", also von denen der Lehrer gehört hat, das sie es gewesen sein könnten, höchstwahrscheinlich eine Schulkonferenz bekommen, außerdem wird wohl unsere Klassenfahrt, unsere Abschlussfahrt wohlgemerkt, abgesagt.

Meine Frage ist jetzt, wie man das Problem allgemein angehen kann (die Zeit drängt!) oder wie man denjenigen überzeugen kann, sich zu stellen.

Schule, Schüler, Klassenfahrt, Lehrer, Strafe, Nordrhein-Westfalen
Ladung zum Strafantritt, Frist fast verstrichen.Komme ich noch um Haft herum?

Hallo, ich habe ein riesen Problem. Ich bin 2010 wegen Warenkreditbetrug zu einer Geldstrafe von ca. 4800,- € verurteilt worden. Diese zahle ich bei der Staatsanwaltschaft ab, jedoch waren als Rate erst 100,- € angesetzt diese konnte ich leider nicht immer aufbringen und hatte zwei Raten versäumt, dann kam eine Mahnung von Der Staatsanwaltschaft auf die ich mit einer Bitte um Ratenminderung reagierte...dieser wurde dann auch stattgegeben und wir einigten uns auf eine moantl. Rate von 50,- € für die nächsten 6 Monate....leider ist mir jetzt scheinbar die Rate für den Monat März 2012 durch die Lappen gegangen und ich erhielt im April ein Mahnung, zahlte die Rate April auch wie vereinbart nur ging mir die Rate März weiter total unter....naja am 25. April kam dann die Ladung zum Haftantritt innerhalb von 4 Wochen nach erhalt des Schreibens (Also wäre da Fristende am Mittwoch, quasi in 3 Tagen) Ich nahm mir vor umgehend darauf zu reagieren, bin dann aber krank geworden und habs dann total verpennt mich drum zu kümmern, na ja gestern schoss es mir dann wie ein Blitz ein. Seit dem hänge ich in der Dauerangst, da ja nur noch 3 Tage übrig sind.Habe sofort ein Fax an die Staatsanwaltschaft fertig gemacht zusammen mit den Kontoauszügen von April und Mai die belegen dass ich meine Raten pünktlich gezahlt habe und habe Heute ebenfalls noch mal 50,- € überwiesen um meine Zahlungsbereitschaft zu unterstreichen. Die restliche Geldstrafe von ca. 4200,- € kann ich nicht in einem zahlen. Habe ich noch Chancen das Ding zu drehen und nicht ins Gefängnis zu müssen? Ich bin beruflich selbstständig und meine komplette Existenz hängt daran. Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen.

Finanzen, Strafe
Unmögliche Strafarbeit in der Schule?!

Hallo! Folgendes ereignete sich letzte Woche in der Grundschule meiner 8 Jahre alten Tochter, die in die 2 Klasse geht: Meine Tochter und ihre Freundin haben sich auf den Mädchentoiletten eingeschlossen und sind dann oben drüber geklettert. Die beiden wurden vom Schuldirektor erwischt. Strafarbeit die er Ihnen aufgebrummt haben soll (hat): Die Mädchen und Jungentoiletten 4 Tage sauber machen!! Leider hat meine Tochter es mir erst letzte Woche Freitag (am letzten Tag der Strafarbeit) gebeichtet. Sie und ihre Freundin erzählten mir zusammen, glaubwürdig, das der Direktor Ihnen genau gezeigt hat wie sie es machen sollen. Mit Toilettenpapier die Ränder der Toilettenschüsseln sauber machen, mit der Bürste drinnen schruppen, wenn es verstopft ist sollten sie das Papier heraus holen und entsorgen. Dies alles haben sie gemacht, OHNE HANDSCHUHE!! (Haben sie nicht bekommen und blöderweise auch nicht nach gefragt). Ich war stink sauer und rief Ihre Klassenlehrerin an. Die sagte mir am Telefon, das sie auch so eine Strafarbeit nicht ok fände und der Direktor das angeordnet hat. Allerdings war sie der Meinung die beiden Kinder sollten nur das Toilettenpapier in den Toiletten aufsammeln was da rum flog. Komisch nur das die Klassenlehrerin noch meinte sie hätten die ersten 15 Min. der Unterrichtsstunde noch geputzt! Einen Tag später hatte sie 2 Tage 1 mal pro Tag etwas Durchfall. Den Tag darauf hatten wir eine Freundin von ihr hier über Nacht , die Magen-Darm hatte. Am nächsten Tag hatte meine Tochter sich nur übergeben und hatte sehr viel Durchfall! So schlimm das uns der Kinderarzt ins Krankenhaus eingewiesen hat.SIe brauchte Infusionen ( 3 Tage) Die Stuhlprobe hatte ergeben das sie die Rotaviren hat. Durch den Krankenhausaufenthalt und den stress zuhause, hatte ich bisher nur einmal versucht das Gespräch mit dem Direktor zu suchen. Jetzt möchte ich es morgen nochmals versuchen. Mir ist klar das man leider nicht herausfinden kann, wodurch meine Tochter erkrankt ist! Die ganzen Ärzte schlossen aber die Toilettenputzerei nicht aus!! Ich finde es ein unding, Kinder Toiletten putzen zu lassen und dann noch OHNE HANDSCHUHE!! Zumal man sich dort genug einfangen kann und auch weil die EHEC Welle noch gar nicht solange her ist! Schhulordnung abschreiben, Nachsitzen, Schulhof fegen, alles ok, aber nicht Toiletten putzen! Meine Fragen: 1) Ist so eine Strafarbeit zulässig? 2) Hätten die Lehrer/Dirktor bei sowas Aufsichtspflicht? 3) Wie kann ich den Dirktor klar machen das ich absolut so eine Strafarbeit für meine Tochter nicht wünsche?? 4) An wen kann man sich wenden, sollte sowas nochmal passieren? Bedanke mich schonmal für eure Antworten und bin gespannt wie Ihr das seht!

Schule, Strafe

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