Hallo,

1998 haben ich mit meinem Ex-Partner ein Haus gebaut. In der Genehmigung ist der Dachspitz der angrenzenden Garage als "nicht ausgebaut" angegeben. Wärend der Bauphase hatten wir uns entschieden, in den Bereich auch Dachfenster einbauen zu lassen, haben das Dach isoliert und eine Holzdecke rein gemacht. 2000 ging die Beziehung auseinander und das Haus wurde versteigert. Nun, nach über 11 Jahren kommt die Gemeinde und möchte von mir für diesen Raum Wasser und Kanalgebühren nachbezahlt bekommen. In meinen Augen ist eine Holzdecke und 2 Dachfenster aber doch kein Ausbau zu einem Wohnraum und können die das nach so langer Zeit noch nachfordern. Ich erklärte, das dies doch verjährt wäre, woauf ich die Antwort bekam, das sie ja nichts davon wussten und es daher keine Verjährung gibt.

Wie soll ich hier nun reagieren? Wäre toll, wenn ich schnellstmöglich Antworten bekäme, da ich morgen die Herrschaften der Gemeinde gerne einen Besuch abstatten würde.

Vielen herzlichen Dank schon Mal

Eine verzweifelte Ex-Hausbesitzerin