Was ist erlaubt bei Traktoren und Anhängern (grüne und schwarze Kennzeichen usw.

Hallo, ich blicke bei der Gesetzeslage in Deutschland nicht mehr durch. Zunächst mal habe ich den Führerschein Klasse B also auch L. Ausserdem habe ich vor mir einen alten Traktor zuzulegen und auf schwarze Kennzeichen anzumelden. Der Traktor wiegt übrigens beladen fast 3 Tonnen. Nun zu meinen Fragen was man nun Anhängen darf und was nicht:

So viel ich weiß, darf ich nur 3,5t durch die Gegend fahren. Gilt das auch bei einem Traktor der nur 20 fährt? Ich dürfte dann ja nur 500kg anhängen was ja so gut wie nichts ist..

Desweiteren denke ich mal das ich keine Anhänger mit grünen Kennzeichen oder halt keiner Zulassung ziehen darf. Natürlich währen die Anhänger ohne Zulassung absolut Verkehrstauglich. Ich habe mal gehört das man dann einfach das Kennzeichen am Anhänger wiederholen darf.. aber meines Wissens geht das nur bei Steuerbefreiten Zügen.

Dann habe ich gehört es hängt vieles davon ab, was man nun gerade läd. Gibt es Unterschiede ob ich nun einem Landwirt helfe die Ernte vom Acker zu schaffen oder eben einem Kumpel beim Umzug helfe?

Wenn ich meinen Traktor auf schwarze Kennzeichen anmelde gilt das ganz als Zugmaschiene und nicht als Traktor richtig? Was hat das für einen Einfluss auf diese Fragen?

Ich hoffe mir kann da einer helfen.

P.S. komme aus NRW falls das irgendwas ändert. Falls ich noch irgendeine Info vergessen habe, kurz nachfragen.

Steuern, Führerschein, Gesetz, Anhänger, Traktor
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.