Im Jahre 2001/02 bin ich aufgrund von zweier Delikten verurteilt worden. Beim ersteren hatte ich wegen schweren Menschenhandel eine 3 jährige Bewährungsstrafe bekommen. Unmittelbar danach habe ich einen versuch zu einem Diebstahl unternommen. Da ich mich aber beim Geschädigten ( Bmw Autohaus) persönlich entschuldigt habe, war der Richter gnädig und verdonnerte mich nicht. Jetzt , ettliche Jahre später , als mich mein Gewissen plagte und ich Nachts nicht mehr ruhig schlafen konnte, kam mir die Idee ,ein Führungszeugnis zu beantragen. Da steht also drin dass ich bis 2013 nicht Wählbar bin. Wenn ich das jetzt richtig interpretiere bedeutet das wohl: Ich kann mich nicht bspw als Bürgermeister aufstellen lassen oder anderweitig in der Politik aufstellen lassen. Meine bedenken ist eher eine andere. Ich habe Verwandtschaft in Australien. Diese möchte dass ich Sie besuche. Jetzt befürchte ich aber, das der Australische Zoll mich nicht einreisen lässt. Am liebsten würde ich sogar Auswandern und einen neuanfang zu starten .ich bin mittlerweile schon 41. Möchte meine Vergangenheit hinter mir lassen. Was erwartet mich nun? Würde mich über quallifizierte Antworten sehr freuen. Bitte keine Vermutungen!!!