Haben wir Mist gebaut( Strafe, Anzeige,Mofa)?

Hallo!

Ich 16 bin heute mit 2 Freunden in einen Park gefahren, wir sind alle 3 Mofa Fahrer. Wir sind ganz normal gefahren und haben uns dann entschieden eine Pause einzulegen in einen Park. Da kommt das Problem wie gesagt es ist ein Park und da haben Mofas nichts zu suchen, naja erlich gesagt haben wir/ich uns dabei nichts gedacht. Allerdings hörte ich dann noch auf meinen Mofa einen Kerl der mich etwas lauter Ansprach : " Entweder schiebst du den Dreck Raus oder ich trete ihn Raus" Dieser sehr unsympatische Mann (27 Jahre alt) hat uns angemotzt da wir mit den Rollern in den Park gefahren sind. Er sagte neben seinen Beleidigungen und Drohungen ( Die ich für sein Alter sehr unangemessen gegenüber 15,16 Jährigen Jugendlichen empfand) das er wohl eine Tochter hätte die hier spielt neben dem Park also ein Gehweg weiter 15m von uns entfernt saß seine Tochter und spielte im Sandkasten. Wir haben relativ schnell eingesehen das wir einen Fehler gemacht haben allerdings war sein Ton gegenüber mir sehr asozial und unmöglich ich kann verstehen das er Angst um seine Tochter hat da öfters sogar täglich Leute aus Spaß durch diesen Park fahren jedoch sagte ich ihm das er ein wenig übertreibt (schließlich hatten wir nie die Absicht irgendwie richtig aus Spaß durch den Park zu fahren wir wollten lediglich dort eine Pause einlegen) das gefiel ihm allerdings gar nicht Ich sagte auch das es nur Mofas seien und keine Motorräder mit denen man irgendwie jemanden umfährt ( wobei ich sein Gegenargument mit Straßenverkehr usw. darauf verstehen konnte) Sein Vergleich war natürlich Ich haue dir gleich einen auf die Fresse du hast ja einen Helm auf den er agressiv verkündete Naja meine Freunde versuchten das ganze dann wieder zu richten Wir schoben unsere Mofas raus entschuldigten uns jedoch hat er vorher bereits unsere Nummernschilder fotografiert und drohte mit der Polizei naja ich natürlich sau doof sagte natürlich das das nichts bringen würde die 10€ Strafgeld mein Gott naja eben SAU DOOF nach dem wie der Zufall es so wollte noch ein Rollerfahrer durch den Park gefahren ist war der Typ noch ein wenig aggressiver und wollte plötzlich meinen Personalausweis ich dachte der hat se nicht mehr alle naja wir sind dann weg gefahren nach dem er sich noch mit paar "Zeugen" unserer Tat unterhaltete

erstmal danke fürs bis hier hin lesen meine Frage jetzt

Ich weiß nicht ob er es tut aber falls er wirklich zu Polizei gehen sollte bringt ihm das was er hat ja unsere Nummernschilder fotografiert kann er beweisen das wir da waren und kann es sein das wir eine Anzeige bekommen und uns womöglich irgendwelche Strafen oder so drohen? Ich muss ehrlich sagen ich bereue es in den Park gefahren zu sein aber in unserer Nähre war niemand wir hätten niemanden umfahren können oder so und seine Tochter war weit weg dem Kerl ging es wahrscheinlich nur ums Prinzip trotzdem hat er meiner Meinung nach einfach übertrieben und nicht gezeigt das er erwachsender ist. könnt ihr mir helfen?

Polizei, Jugendliche, Recht, Anzeige, Mofa, Strafe
Unsere Tochter wurd in der Gastfamilie in der USA vermutlich mit dem Rohrstock bestraft, wie sollen wir uns im Sinne unserer Tochter verhalten?

Hallo zusammen, vielleicht kann uns Eltern jemand helfen. Unsere Tochter ist mit dreizehneinhalb Jahren als Austauschschülerin für anderthalb Jahre in die USA gegangen. Vor drei Wochen ist sie jetzt als Fünfzehnjährige (ziemlich erwachsen) wieder zurückgekommen. Da ich hin und wieder auch geschäftlich in der USA sein musste, haben meine Frau und ich diese Dienstreisen dazu benutzt, gemeinsam zu fliegen um dabei unsere Tochter zu besuchen. Unsere Tochter wohnte in einer unserer Ansicht nach sehr netten Gastfamilie. Der Gastvater ist IT-Leiter einer größeren Firma, die Gastmutter ist Lehrerin an einer christlichen Grundschule. Wenn wir dort waren, haben wir am Wochenende mit unserer Tochter immer einen zweieinhalbtägigen Ausflug gemacht und auch in verschiedenen Hotels gewohnt. Für diese Zeit waren wir nur für unsere Tochter da. Wir hatten viel Spaß mit ihr und sie fühlte sich sichtlich wohl in der USA und auch in ihrer Gastfamilie, so dass keinerlei Heimweh bei ihr auftrat. Aber jetzt wurde es Zeit, dass sie zurückkommen sollte, da sie hier die zehnte Klasse absolvieren sollte, um sich dann auf das Abitur vorzubereiten. Ich holte sie deshalb vor kurzem ab. Beim Abschied von ihrer Gastfamilie flossen viele Tränen, für mich ein Zeichen, dass sie dort gut aufgehoben gewesen war. Jedoch habe ich heute meine Zweifel. Letzten Donnerstag saßen wir abends gemeinsam zusammen und sahen uns eine DVD an. Darin kam eine Szene vor, wo sich die halbwüchsige Tochter nicht an die Spielregeln der Familie gehalten hatte. Es gab langwierige Strafpredigten etc. Plötzlich sagte unsere Tochter, „in Amerika hätte es jetzt den Rohrstock gegeben“. Meine Frau und ich sahen verdutzt unsere Tochter an. Ich schaltete die DVD aus und wollte jetzt genau wissen, was sie damit gemeint habe. Sie erzählte, dass es in Ihrer Gastfamilie üblich gewesen wäre, dass mit dem Rohrstock nachgeholfen wird. Sie hätte sich am Anfang daran gewöhnen müssen, dann es aber akzeptiert und später dies eigentlich gar nicht für schlecht empfunden. Unsere anschließende Frage, ob sie auch den Rohrstock bekommen habe, beantwortete sie mit einem klaren ja. Sie sagte, es wäre deutlich einprägsamer als das ganze Rumgequatsche. Außerdem wäre danach „reine Luft“. Womit sie indirekt unseren Erziehungsstil kritisierte, denn Schlagen, oder Züchtigen, wie es einige verharmlosend nennen, ist für uns ein NoGo. Als meine Tochter ins Bett gegangen ist, haben meine Frau und ich noch einige Fragen diskutiert: 1. Hat sie wohl einen psychischen Schaden erlitten, den sie evtl. sogar behält? 2. Hat sie im Laufe der Zeit gefallen am Rohrstock gefunden (veränderte sexuelle Ausprägung)? 3. Wie gehen wir damit um, wenn unserer Tochter von uns auch gezüchtigt werden will, vielleicht mit der Argumentation aus der Bibel, dass der/diejenige, welche(r) ein Kind züchtigt, dieses auch liebt. Im Nachhinein haben wir erfahren, dass die Gastfamilie wohl streng gläubig ist.

Wie seht ihr das?

Strafe
Anzeige wegen Betrug, wegen Payback Punkten?

Hallo! Diese Frage richtet sich an die Anwälte bzw die Leidenschaftliche Jura Leute!

Ich hatte letzten Monat bei Burger King gearbeitet. Und ab diesem Monat in einem anderen Betrieb bzw Ministerium als Beamter.

Ich bin ein sehr ehrlicher Mensch und was den Führungszeugnis betrifft zu 100 Prozent blank.

Jetzt hat mich Burger King angezeigt, weil ich da Payback Punkte auf der Kasse beim Verkauf auf meine payback karte gebucht hatte. Er meinte, das wäre "Betrug" und der will es jetzt durchziehen.

Der Hacken an der ganzen Sache ist nämlich, dass dieser Sachverhalt NIRGENDS im Arbeitsvertrag geregelt ist bzw nirgends steht, dass es zu unterlassen ist oder irgendwie verboten. Auch das Führungspersonal hatte mich vorher nicht belehrt oder eingewiesen und NICHTS gesagt, dass es verboten ist.

In payback AGBs (welche ich mir vor der Bestellung der Karte gelesen habe) steht explizit zu diesem Sachverhalt auch nichts.

Was ich noch ergänzen möchte ist, dass NICHT bei JEDEM Kauf des Gastes die Payback Punkte gebucht hatte, sonder immer brav gefragt, ob sie eine payback karte vorliegen haben oder nicht. ERST bei NEGATIVEN Antwort buchte ich die Punkte.

Ich habe jetzt schiss, dass der neuer Arbeitgeber es erfährt und mich rausschmeißt! Ich hatte mich echt darum bemüht dort zu landen, wo ich jetzt bin und wegen so etwas lächerlichem wieder zu fliegen.

FRAGE: Was kann man da machen? Es liegt definitiv ein Tatbestand vor, bei dem der Arbeitgeber ja eigentlich selbst schuld ist, seinen Personal nicht einzuweisen, Und dazu den Personal zu beschuldigen. Habe ich hierbei "fahrlässig" gehandelt, wenn ich nicht wusste, welche Konsequenzen auf mich zu kommen und die ansatzweise nicht wusste, dass es... Ja, illegal war, was ich gemacht hatte?

Ich wäre für eure schlauen Antworten echt dankbar!

Betrug, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Gericht, Anzeige, Jura, Strafe
Schwerer Diebstahl- Aussage gegen Aussage?

Hey ihr Lieben!

Ich arbeitete von Januar bis Ende Mai als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt älterer Menschen. Vor ca. 5 Wochen wurde ich angezeigt, ich soll Geld im Wert von 1000€ und einen teuren Ring gestohlen haben. An dem Tag, an dem ich das getan haben soll, stand ich die ganze Zeit unter Beobachtung und habe am Ende noch 10€ extra aus ihrer Geldbörse bekommen, wo ich vorher (!) das Geld entnommen haben soll! Ich habe bei der Polizei eine detailierte Aussage gemacht. Nun bekam ich Post, dass ich Einspruch gegen die Anklage erheben könnte. (Was ich machen werde!)

Zudem hat die Besitzerin des Haushalts mich wegen dem Geld angeklagt, eine andere Familieangehörige (!) (der davon nur erzählt wurde), hat mich wegen dem Ring angeklagt. Ist das möglich?

Dazu muss man sagen: Ich habe den Sms Verlauf mit ihren Anschuldigungen noch und eine Voicemail, in der sie sagt, dass sie 2 Personen anzeigt, da sich 2 Personen an diesem Tag bei ihr aufgehalten hätten. Die Polizei wusste auf meine Nachfrage aber nur von mir. Allerdings kann ich die Voicemail kein zweites Mal abspielen bzw. sie ist gelöscht...Zudem ist ihr Mann ziemlich dement und häufig alleine!

Ich habe nicht's gestohlen!

Nun meine Fragen:

  • Es steht Aussage gegen Aussage und Beweise gibt es auch nicht. - Was kann mir passieren?

  • Entlasstet mich die starke Demenz ihres Mannes etwas? Ohne vorwurfsvoll klingen zu wollen, er könnte er rheintheoretisch gewesen sein

Ich weiss nicht weiter, da es für meine Aussage auch keine Beweise gibt und ich kurz vor meinem Ausbildungsabschluss stehe. Eine saftige Strafe würde mir alles versauen!

Ich hoffe ihr könnt helfen, ich bedanke mich für jede Antwort!

Liebe Grüsse

Geld, Polizei, Gericht, Diebstahl, Jura, Strafe, Aussage gegen Aussage
Nachträglich nach Verkehrsunfall (ohne Unfallbericht) Anzeige oder Schadensersatz möglich?

Mal angenommen, Auto A parkt auf einem Parkplatz eines Supermarkts ganz normal. Person A (Besitzer vom Auto A) ist im Laden drin und sieht daher sein Auto gar nicht.

Es gibt Auto B, einen Mietwagen, steht auf der beiden Seiten des Autos B als Aufkleber.

Auto B will neben Auto A einparken. Es sind zwei Leute im Auto B. Person B1 fährt und Person B2 (Mitfahrer) steigt aus und hilft Person B1 beim Einparken.

Auto B berührt Auto A ganz leich. Eine Person C (Fahrer eines dritten Autos C) beobachtet den Fall und wartet Person A ab, um ihm mitzuteilen, was passiert ist.

Person A kehrt zu seinem Auto zurück. Person B2 und Person C sind da. Lt. Aussage von Person C hätte ein leichtes Zusammenstoß passiert. Lt. Person B2 sei aber nichts passiert. Person A schaut sein Auto und ebenfalls Auto B an. Sie findet da nichts, daher wird (aus seiner Gutmütigkeit) kein Unfallbericht aufgenommen. Die Schuld an diesem Unfall wird schriftlich nicht zugeben, weil Person A und Person B2 beide der Meinung sind, da sei nichts passiert. Person B1 ist während dieser Klärung im Laden.

Person C fühlt sich betrogen, schrieb daher das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf. Zur Sicherheit gibt sie ihre Visitenkarte der Person A. Auf dieser Karte schreibt Person A zusätzlich das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf.

Am Ende des Falls sagt Person A zum Fall: "es hat sich hier alles erledigt", da sie keine Krätzer usw. gefundet hat. Keine Austausch von persönlichen Daten mit Person B1/B2.

Etwa später merkt Person A: es sind kleine Schäden doch auf seinem Auto aufgetaucht.

Person A ist mein Freund. Personen B1, B2 und C kenne ich überhaupt nicht.

Die Frage ist: kann Person A nachträglich Person B1 oder B2 anzeigen? Hat es überhaupt sinn, oder sind deren Reparaturkosten als Lerngeld zu betrachten? Ist es rechtlich möglich, diese Kosten geltend zu machen, oder hat mit dem Satz "es hat sich hier alles erledigt" Person A erklärt, dass ihr keinen Schaden entstanden ist? Kann man hier vom Unfallflucht sprechen?

Bitte auch die entsprechende Gesetzgebungen zitieren bzw. die rechtliche Lage der Situation aus Sich von Person A und Person B1 ebenfalls mitteilen.

Person A hat die folgenden Daten:

  • Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B
  • Bezeichnung der Mietwagenfirma (vom Auto B)
  • Visitenkarte der Person C
  • Mündliche Zusage der Person C zur Bereitschaft als Zeuge auszusagen was und wie sie den Fall erlebt hat
Unfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Autofahren, parken, Strafe, Strafrecht, Unfallversicherung
Hausverbot bei Jugendlichen und Kindern?

Hallo, ich arbeite seit einiger Zeit in einem Einkaufskomplex mit angebundener Tiefgarage als Wächter mit Hausmeistertätigkeiten in der Tiefgarage. Als solcher muss ich in selbiger auch für Ordnung sorgen, die Hausregeln durchsetzen und habe Hausrecht und Weisungsbefugnis. Im Normalfall auch kein Problem, wenn Handlungsbedarf besteht, eine Person Hilfe braucht, eine außergewöhnliche Situation eintrifft und/oder sich Jemand nicht an die Hausordnung hält gehe ich hin, greife ein und versuche die entsprechende Situation zu klären. Solte es um eine rinitänte Person gehen die nicht einsichtig ist kann ich ein Hausverbot erteilen.

Nun mein Problem: Vor kurzem hatte ich mit einer Gruppe Kinder zu tun (9-11) die sich nicht nur daneben benommen haben, sondern auch sich und andere erheblich gefährdet haben. Nicht nur dass der Klärungsversuch gescheitert ist, ich wurde noch auf unterster Schublade angegangen, naja da muss man drüber stehen. Ich habe mir die Bande geschnappt um ein Datenblatt fürs Hausverbot anzufertigen, um an die Daten zu kommen habe ich die Polizei dazu gerufen. Polizei gekommen, Daten aufgenommen fertig. Aber was nun ? Wenn personen ü 14 nach einem Hausverbot wieder kommen kann ich eine Anzeige aufgeben (sry aber wer nicht hören will muss fühlen und es muss schon einiges passieren bis man bei uns Hausverbot bekommt) aber was kann ich tun wenn Personen u 14 wieder kommen? Immer wieder nur vertreiben ?

Ich Danke im Vorraus für eure Antworten

Arbeit, Kinder, Rechtsanwalt, Jugendliche, Recht, Strafe
Wer kann als ist der Täter bei Erregung von öffentlichem Ärgernis angeklagt werden?

Hallo zusammen. Ich hätte eine juristische Frage. Bei den aktuell sehr angenehmen Temperaturen vergnügen ich mich gerne mal mit meiner Freundin im Freien. Wir sind bislang nicht erwischt worden, versuchen auch niemanden dabei zu verärgern. Natürlich habe ich mich auch über die rechtliche Grundlage bei Erregung von öffentlichen Ärgernis informiert. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich die Erregung vorsätzlich und absichtlich begangen haben muss. Sprich, am Brandenburger Tor wäre es eine Straftat. Im Auto im Wald wird es da schon schwieriger mir Vorsatz zu unterstellen, da man sich ja einigermaßen zurück gezogen hat. Jetzt habe ich einige Beispiele gelesen die strafbar wären. Und eine Frage lässt mich nicht los. Angenommen ein Paar hat Sex auf dem Balkon oder am Fenster, meinetwegen im 2ten Stock und ein Fussgänger fühlt sich angestoßen. Oder aber jemand beobachtet aus der Ferne ein Paar beim Sex auf der Motorhaube. Wer bekommt die Klage zugestellt? Der Bewohner der Wohnung? Der Halter des Wagens? Dabei muss es sich doch nicht de facto um den Täter handeln? Oder ist der Tatbestand tatsächlich nur gültig, wenn man auf frischer Tat ertappt und gestellt wird? Wenn Personalien aufgenommen wurden? Darüber hinaus ergibt sich für mich die Frage der Beweislast? Was ist den hierfür notwendig? Die bloße Aussage einer Person? Kläger: “ ich hab das Paar beim Sex gesehen “ Er: “wir hatten keinen Sex“. Sie:“Wir hatten keinen Sex“ . Laut Aussagen steht es da doch schon 2:1. Also im Vergleich zur Beweispflicht bei anderen Straftaten fehlt mir da irgendwo die Relation. Nur weil jemand behauptet ich hätte im Supermarkt geklaut, reicht das doch auch nicht aus, sofern es davon keine Aufnahmen oder andere Beweise gibt. Würde mich freuen, wenn da jemand mal etwas Licht ins Dunkel bringen kann. Besten Dank

Sex, Recht, juristisch, Strafe, Ärgernis
Bei Graffiti erwischt! Bei polizei zugeben? Bitte lesen!?

Hey leute ich 15 hab letztens an eine garage mit alten dosen die gefunden habe ein graffiti gesprüht (und ja in den alten verosteten ist noch etwas drin) ich hab die dosen dann auf das garagen dach geschmissen. (Ich habe das bild alerdings nicht mit meinen künsternamen unterschrieben. Also ich ca. 1woche danach mit einen freund das graffiti ansghauen wollte und noch etwas verbessern wollten mit den dosen die auf den dach lagen kammen so typen denen das grundstück gehört. Wir haben gesagt das die dosen schon hier standen und wir nix damit zu tun hatten. Dann wollten sie die einsammeln. Doch bevor die das gemacht haben hab ich die gepackt und bin abgehauen. Die haben mich geschnappt und die polizei gerufen. Die haben dann die alten dosen beschlagnamt (nicht alle ein paar lagen noch auf denn dach) ich hatte keine farbe an den figern. Allerdings hatte ich nagelneue caps mit da ich die dosen auch ohne caps gefunden habe. Jedenfalls soll ich bei der polizei erscheinen und die wollen mich wahrscheinlich verhören. Da ich denen gesagt habe das dass ein freund war(naja denn die dosen hatten ja schon mehrere leute in der hand-->fingerabdrücke) Es geht allerdings nicht nur um die garage denn ich habe auch noch ein paar andere wände voll getaggt und diverse fahrzeuge mit meinen taggs verziert. Wie gesagt das bild habe ich nicht mit meinen tagg unterschrieben doch die kammen darauf das die fahrzeuge in der nähe standen.

Jetzt meine frage: Was soll ich jetzt machen einfach alles zugeben oder lieber abstreiten. Denn kann mir keine strafe leisten vorallem da das alles gebäude waren die haupstächlich alt(einsturzgefärdend) sind. Die wollen ja bestimm wissen wer der freund ist. Allerdings kann ich da ja nix sagen da es den ja nicht gibt.

Also was soll ich jetzt genau sagen damit ich mich nicht noch mehr belaste?

Polizei, Farbe, Graffiti, Recht, Strafe
Prüft die Steuerbehörde Kontotransaktion in einem Erbfall?

Hallo,

mal angenommen man ist sehr vermögend, hat keine Kinder, Eherpartner bereits verstoben und auch keine weiteren Familienmitglieder mehr. Zudem weiss man dass der liebe Gott einem in den nächsten Monaten zu sich holen wird. Nun gibt es eine Person die einem sehr Nahe steht und kein Verwandte ist. Weil mal diese Person sehr gerne mag versucht man nun dieser Person sein Hab und Gut zu übertragen. Nun ist es so, das eine üppige Erbschaftssteuer greifen würde wenn etwas an die Person verebt werden soll bei der kein direktes Verwandtschaftsverhälnis besteht. Nehmen wir mal an es sollen 500.000€ verebt werden.

Jetzt zu der Frage: Wenn man nun diese Geld nach und nach in hohen Summen vom Konto abhebt. Es unter dem Kopfkissen lagert, worauf nach dem eigenen Ableben diese nahestehende Person Zugriff hätte und man somit quasi so die Erbschaftsteuer umgehen würde, würde bei der Abwicklung der Erbschaft nach dem Tot geprüft werden ob Transaktionen von Konto gemacht wurden und ob hier möglicher Steuerbetrug vorliegt? Wird soetwas von Behörden geprüft und was würde passieren wenn ein solcher Verdacht tatsächlich besteht (Nehmen wir mal an es hätte sich wirklich so zugetragen und man weiss nur das grosse Geldmengn in kurzer Zeit abgehoben wurden und das Konto von 500.000 auf 20.000 geschrumpft ist)?

Finanzen, Steuern, Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Erbschaft, Jura, Justiz, Strafe

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