Hallo zusammen. Ich hätte eine juristische Frage. Bei den aktuell sehr angenehmen Temperaturen vergnügen ich mich gerne mal mit meiner Freundin im Freien. Wir sind bislang nicht erwischt worden, versuchen auch niemanden dabei zu verärgern. Natürlich habe ich mich auch über die rechtliche Grundlage bei Erregung von öffentlichen Ärgernis informiert. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich die Erregung vorsätzlich und absichtlich begangen haben muss. Sprich, am Brandenburger Tor wäre es eine Straftat. Im Auto im Wald wird es da schon schwieriger mir Vorsatz zu unterstellen, da man sich ja einigermaßen zurück gezogen hat. Jetzt habe ich einige Beispiele gelesen die strafbar wären. Und eine Frage lässt mich nicht los. Angenommen ein Paar hat Sex auf dem Balkon oder am Fenster, meinetwegen im 2ten Stock und ein Fussgänger fühlt sich angestoßen. Oder aber jemand beobachtet aus der Ferne ein Paar beim Sex auf der Motorhaube. Wer bekommt die Klage zugestellt? Der Bewohner der Wohnung? Der Halter des Wagens? Dabei muss es sich doch nicht de facto um den Täter handeln? Oder ist der Tatbestand tatsächlich nur gültig, wenn man auf frischer Tat ertappt und gestellt wird? Wenn Personalien aufgenommen wurden? Darüber hinaus ergibt sich für mich die Frage der Beweislast? Was ist den hierfür notwendig? Die bloße Aussage einer Person? Kläger: “ ich hab das Paar beim Sex gesehen “ Er: “wir hatten keinen Sex“. Sie:“Wir hatten keinen Sex“ . Laut Aussagen steht es da doch schon 2:1. Also im Vergleich zur Beweispflicht bei anderen Straftaten fehlt mir da irgendwo die Relation. Nur weil jemand behauptet ich hätte im Supermarkt geklaut, reicht das doch auch nicht aus, sofern es davon keine Aufnahmen oder andere Beweise gibt. Würde mich freuen, wenn da jemand mal etwas Licht ins Dunkel bringen kann. Besten Dank