Sollte ich zur Vorladung mit oder ohne Rechtsanwalt gehen?

Hallo liebe Gutefrage.net Community,

letzten Samstag ist uns etwas äußerst unerwartetes passiert, was mich schon die ganze Woche lang ohne Ende beschäftigt.
Als ein Freund und ich in der Nacht auf dem Weg zu einer Freundin waren, begegneten wir zivile Polizisten, die sich ein Fahrrad angeschaut haben.
Ein paar Meter weiter liefen uns zwei Mitschüler entgegen, zu denen wir hin gelaufen sind, um sie zu begrüßen.
Plötzlich kam ein Mann der ein Foto von uns gemacht hat, und meinte, dass er damit zur Polizei gehen würde.
Da wir überhaupt nichts gemacht haben, dachten wir uns gar nichts dabei, verabschiedeten uns von unseren Mitschülern und liefen weiter.
Als wir etwa 15 Meter Abstand zu ihnen hatten, schrie der Mann plötzlich: "Hilfe, Polizei!" Wir schauten zurück und sahen, wie die beiden den Mann geschlagen haben, und ihm sein Handy aus der Hand gerissen haben.
Plötzlich kam ein Polizist aus einer Seitenstraße auf uns zu gerannt, und verhaftete uns. Die anderen beiden wurden später auch verhaftet, und wir wurden für etwa 5 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten.
Währenddessen kam nur einmal ein Beamter rein um einen Alkoholtest zu machen. Da ich überhaupt gar nichts getrunken hatte oder so , wird dieser wohl auch 0 Promille angezeigt haben.
Morgens wurden wir dann wieder entlassen, mit der Beschuldigung: Raub.

In der Zeitung habe ich dann später gelesen, dass der Mann scheinbar die Polizei angerufen hatte, da er eine Gruppe Jugendlicher beim Manipulieren eines Fahrradschlosses sah.
Scheinbar hat der Mann gedacht, dass wir diese Personen waren.

Nun habe ich eine Vorladung als Beschuldigter zu einer Vernehmung bekommen.

Meine Frage ist nun, ob ich dort ohne Rechtsanwalt erscheinen sollte, oder aber mit einem Rechtsanwalt?

Mein Kumpel und ich haben damit überhaupt gar nichts zutun!
Die zwei die den Mann geschlagen haben, werden auch sagen dass wir nichts damit zutun hatten, haben sie uns in der Schule gesagt.

Hätten wir etwas gemacht, würden wir es einsehen wenn wir bestraft werden.
Aber total unschuldig möchten wir nicht bestraft werden.

Ich würde mich freuen, wenn ihr möglicherweise über eure Erfahrungen berichtet, oder mir Tipps gebt, was ich am besten machen kann.

Über eine Antwort von euch, würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße,
Dennis :-)

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Rechte, raub, Strafe, Strafrecht
Straftat im Referendarit - Folgen?

Hallo, Ich bin seit letztem Jahr Lehramts-Referendar und somit im Beamten Status auf Widerruf. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist demnach auch (noch) sauber. Heute kam es dann zu einer sehr, sehr, sehr ungünstigen Situation, die ich in jeglicher Hinsicht bereue. Ich wollte heute meinen Kumpel besuchen, der in der nächstgelegenen größeren Stadt studiert (ca 100km entfernt). Da ich weder Auto noch Semesterticket besitze, kamen wir auf die glorreiche (beschissene) Idee, kurzer Hand sein Semesterticket insofern zu bearbeiten, dass sich anstatt seines Namens nun mein Name auf dem kleinen Zettel befand. Fragt nicht, kommentiert dies bitte auch nicht insofern, als sei ich selber schuld. Das ist mir so was von klar und ich könnte mich wochenlang dafür Ohrfeigen. Die Kontrolleurin im Zug hat das Fake Ticket natürlich sofort bemerkt und hat daraufhin ihren Kollegen zugeholt, der mich direkt darauf aufmerksam gemacht hat, dass der Möglichkeit einer Urkundenfälschung vorliege und ich in ca. 2 Wochen Post vom Gericht erhalte. Die Geldstrafe (90€) der deutschen Bahn für das "schwarz" fahren sind so oder so klar und werden auch ohne wenn und aber von mir bezahlt. Auch werde Ich nichts gegen die Strafanzeige Unternehmen. Es ist nunmal so wie es ist, Pech gehabt. Viel Gelaber, nun die eigentliche Frage: Muss ich damit rechnen, aus dem Ref rausgeschmissen zu werden? Inwieweit wirkt sich so ein Maß an Strafe auf meinen Status als Beamter auf Wiederruf aus? Kurz gefasst: ich habe verdammt Schiss.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Referendariat, Strafe
Welche Strafe kann mich bei "Diebstahl" einer Baustellenlampe erwarten?

Hallo,

leider schein ich angetrunken etwas wagemutig zu sein und wollte vergangenes Wochenende nach einer Party so einen rot-weißen Aufseller mit Lampe oben drauf mit nach hause nehmen. Meine Mitbewohnerin nahm sich ebenfalls so einen, nur ohne Lampe. Natürlich kam es wie es kommen musste und die Polizei hielt uns an und nahm unsere Daten auf. Daraufhin sollten wir die Teile wieder zurück dahin bringen, wo wir sie hernahmen. Allerdings waren wir angetrunken, wenn nicht sogar betrunken und hielten es für eine gute Idee, die Teile einfach vor eine Garage zu stellen und so zu tun, als hätten wir sie daher genommen. Natürlich glaubte uns die Polizistin nicht, aber fuhr daraufhin auch weiter. In unserem Zustand fanden wir, dass es die beste Idee wäre, einfach so zu tun als wüssten wir nichts mehr von der Aktion, da wir ja viel Alkohol getrunken hatten :D Diese Idee habe ich nüchtern allerdings auch schnell wieder verworfen. Ein paar Tage später kam dann auch schon der Brief, in dem wir zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Jetzt meine Frage: Welche Strafe kann uns erwarten? Vielleicht noch zusätzlich gesagt, das Teil welches ich (22) mitnehmen wollte, stand tatsächlich nicht an einer Baustelle, sondern gegen eine Hauswand gelehnt. Das Teil meiner Mitbewohnerin (19) allerdings schon, sie hat es aus einem dieser "Steine" gezogen.

Alkohol, Recht, Diebstahl, Strafe
Darf ich bei einem "Notfall" am Steuer telefonieren?

Hallo liebe Leute,

vor 3 Wochen war ich abends mit einem Freund in der Stadt wir wollten feiern gehen.

Bevor wir feiern gehen konnte stürzte leider mein Kollege und knickte böse um. Gebrochen hatte er sich nichts aber die Bänder im linken Sprunggelenk waren durch (Haben wir später im Krankenhaus erfahren).

Er konnte nicht mehr laufen bzw kaum und hatte starke Schmerzen. Daraufhin bat er mich das Auto zu holen und ihn heimzufahren. Das Auto war ca. 5 Min entfernt. Da ich nur zu Besuch war kannte ich mich nicht so gut aus. Als ich das Auto gefunden hatte und zu ihm fahren wollte, war ich mir nicht ganz sicher und rief ihn an (mit dem Handy beim fahren). Direkt wurde ich von der Polizei angehalten. Musste aussteigen und warten. Der Polizist war leider sehr stark unfreundlich. Ich habe ihm versucht die Situation zu erklären und das mein Kollege 500 Meter weiter am Boden sitzt mit starken Schmerzen doch das war dem Polizisten völlig egal. 5 Min später kam mein Kollege auf einem Bein "angehüpft" und bat darum des Prozess zu beschleunigen da die Schmerzen stark sind. Ohne Unterschrift von einem Zettel bei der Polizei wollte er uns aber nicht gehen lassen. Ich verweigerte anfangs etwas zu unterschreiben. Daraufhin ließ uns der Polizist 30 Minuten warten bis ich dann letztendlich einwilligte zu Unterschreiben.

Kann man gegen die Handystrafe deswegen Einspruch einlegen? Es war letztendlich ein Notfall oder hat man da nun einfach Pech gehabt?

LG

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