Schreiben vom Hauptzollamt wegen Leistungsbetrug
Hallo, heute öffnete ich den Briefkasten und hatte ein Brief vom Hauptzollamt. Ich dachte ich lese nicht richtig. Dort steht, Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betruges nach § 263 Abs.I zum Nachteil der Agentur der Arbeit. Es geht hier um 130€ die ich zu viel erhalten habe und zurückzahle monatlich. Ich habe am 17.08. eine Teilzeitstelle angefangen mit 15 Stunden wöchentlich und ich verdiene 500€ Brutto und Leistung habe ich bezogen, bis zum 25.08. Ich dachte wirklich mir steht das zu weil ich nur 420€ netto verdiene, Ich habe jetzt echt Angst, ich hatte mit so etwas noch nie etwas zu tun. Ich soll mich nun dazu äußern. Aber ich weiß wirklich nicht was ich tun soll. Hätte ich eine Rechtschutzversicherung wäre ich zum Anwalt gegangen:( Bitte um Hilfe!
5 Antworten
du hast doch die möglichkeit dich zu erklären. den vorwurf des "leistungsbetrugs" kannst du doch entkräften. das zuviel erhaltene geld wirst du zurückerstatten müssen. vielleicht ist ratenzahlung möglich. (das hängt von deinem verdienst etc. ab) einen anwalt brauchst du für einen solchen "käse" bestimmt nicht.
Rufe dort an und sage ihnen das Du Monatlich zahlst. Du kannst 10 Euro Monatlich abstottern, damit geben sie sich auch zufrieden :)
Aber Du musst auch wirklich zahlen, sonst kommt grosser ärger auf Dich zu.
Warum wurde denn die Leistung zum 25.08. eingestellt und von wem ging das aus?
Schreib einfach wie es war, das sich der Monat august überschnitten hat und dass du ja nicht am 01.08. angefangen hast mit der Arbeit sondern am 17.08. und nicht gewusst hast, dass du dann keinen Anspruch mehr hast. Sei defensiv, bring rüber dass es keine Absicht war und verweise darauf, dass du das Geld bereits zurück zahlst. Ich denke nicht dass da groß was auf dich zukommt.
Also ich hatte eigentlich bis zum 25.08. Anspruch auf ALG 1. Doch dann habe ich am 17.08. eine Teilzeitstelle angenommen.
Tipp: Kooperativ sein. Hauptzollamt anrufen und nachfragen, von wann der Auftrag der AA ist. Wenn du bereits monatlich an die AA Geld zurückzahlst, ist dieses Verfahren vermutlich hinfällig.
Handeln, nicht warten !
Zurückschreiben, dass es sich hier nicht um einen Betrug/Betrugsversuch gehandelt hat, sondern lediglich um einen Irrtum und der entstandene Schaden sofort nach Kenntnis durch eine Ratenzahlungsvereinbarung reguliert wurde.