Auf einmal Anzeige wegen Fahrerflucht trotz Personalien angegeben?

Hallo, ich und meine 3 Brüder (nicht ich bin gefahren, mein 20 jähriger bruder), waren heut abend mit dem auto unterwegs und haben auf dem Parkplatz vom Mcdonalds geparkt. Bei mausparken ist mein Bruder dann leicht (also wirklich leicht, unser Auto war langsamer als wenn ich rückwärts laufe) gestossen. Sind daraufhin gleich angehalten und haben den Schaden begutachtet mit der erkenntnis, das weder am geparkten noch an unserem Auto ein Schaden bestand. Nun standen wir erstmal ne Weile da und überlegten was wir jetzt am besten machen, als ich sah das unter uns (der parkplatz ist höher gelegen und einige Meter vom Eingang entfernt) 2 personen standen. Daraufhin meinte ich zu meinem Bruder, da wir da ohnehin nicht stehen bleiben konnten (da wir die einzige zufahrt zum Parkplatz blockierten) doch mal die beiden Leute zu fragen ob ihnen das Auto gehört oder sie wissen wem es gehört. Wir fuhren also runter zum Mc (hier gehts einen engen gang bergab und um eine kurve), und als wir die kurve zur hälfte verlassen hatten hat die eine auf einmal Fotos von uns gemacht mit ihrem handy. Da wir ja ohnehin mit beiden sprechen wollten hielten wir an (der mann machte dabei bewegungen mit dem arm die zeigten wir sollen die scheibe runterdrehen) und fragten ob denn das Auto ihnen gehört oder sie wissen wem es gehört was sie beides verneinten. Daraufhin ging mein Bruder ins MC nachdem er das auto an einem der parkplätze direkt am eingang abgestellt hatte, und fragte an jedem Tisch nach wem das auto gehört. Ich behielt derweil die Treppe zu den parkplätzen im auge um zu sehen ob jemand zu dem Auto geht und den dann aufzuhalten. Nach einer Weile, die leute waren gegangen, kam er mit der halterin und deren Freundin aus dem MC raus. Sie gingen dann zu dritt zum Auto, haben fotos gemacht und nummern ausgetauscht sowie namen und nummernschild, also alles was man so muss. Daraufhin hat sie sich dann bedankt und ist wieder nach drinnen, wir sind dann nach hause. Unterwegs rief sie dann auf dem handy an und fragte nochmal nach unserem nummernschild. Zuhause angekommen haben wir natürlich unseren Eltern von erzählt, die daraufhin sich mit ihr in verbindung gesetzt haben. Die meinte dann Ihr auto hätte nen mehreren Tausend euro schaden (irgendein sensor im stoßstangenbereich, keine ahnung) udn als meine mutter daraufhin meinte das kann ja nich sein meitne sie dann noch ja wir hätten sowieso fahrerflucht begangen und sie würden gerade zur polizei fahren um ne anzeige zu machen, weil die 2 leute von zuvor wohl nachdem wir weg waren nochmal zu denen sind und ihnen erzählt haben wir wollten wegfahren aber sie hätten uns aufgehalten (frag mich mal wie das gehen soll?) Jetzt machen wir uns natürlich gedanken ob da denn was kommen kann wegen Fahrerflucht und so, wir haben daraufhin auch gleich die Polizei angerufenund alles nochma gemeldet, die meinte daraufhin die müssen der Sache nachgehen und wir hätten ja die Möglichkeit dann ne Aussage zu machen und nen Anwalt zu nehmen?

Auto, KFZ, Unfall, Verkehr, Recht, Anwalt, Strafe
Was tun gegen Täter-Opfer-Umkehr bei Mobbing?

Hey

Ich gehe zurzeit in die 8. Klasse eines Gymnasiums und werde seit fast einem Jahr von einem Mitschüler fertiggemacht. Er ist zwei Jahre älter als ich und ist letztes Schuljahr durch wiederholen in meine Klasse gekommen. Ich war zwar schon immer eher schüchtern und ein Einzelgänger aber ich wurde in der Vergangenheit noch nie gemobbt, das hat erst angefangen als er in die Klasse gekommen ist und alle gegen mich aufgehetzt hat. Ich habe mich in der Zeit immer wieder an Lehrer, Schulsozialarbeiter und sogar an die Polizei gewendet (als er während Sport in der Umkleide mein Handy kaputt gemacht hat (es gibt keine Zeugen aber er hat sich vor mir damit gebrüstet) aber alles hat nichts geholfen. Der Schulsozialarbeiter hat quasi sogar MIR die Schuld daran gegeben dass ich gemobbt werde weil er meint dass ich mich angeblich in die Opferrolle begebe. Deswegen habe ich mich dann auch geweigert Gespräche mit ihm und dem Mobber zu führen. Außerdem hat er Verständnis für den Mobber gezeigt weil er es zuhause angeblich nicht leicht hat (was mich ehrlich gesagt nicht interessiert, ich habe es wegen des Mobbings auch nicht leicht und suche deswegen trotzdem nicht einen Schwächeren an dem ich meinen Frust auslasse). Das war die Vorgeschichte jetzt die eigentliche Frage: Mein Cousin hat vor ein paar Wochen davon erfahren und kennt den Typen weil er früher auch auf dieser Schule war und zwei Stufen über ihm war. Jedenfalls ist mein Cousin mit 4 Kumpels Freitag vorletzte Woche nach dem Unterricht hinter der Schule gestanden und hat den Typen bedroht und geschlagen. Zwei Freunde von meinem Cousin haben außerdem sein Fahrrad geschrottet und ihm seinen Rucksack samt Handy abgenommen und in der Nähe in einen Bach geschmissen. Jetzt war der Typ deswegen bei der Polizei und hat meinen Cousin und seine Freunde angezeigt. Diese Woche wurde ich dann zum Schulleiter geschickt weil seine Eltern in der Schule angerufen haben und behauptet haben, dass ich der Drahtzieher von dieser Aktion war. Ich habe dann noch am selben Tag einen temporären Schulauschluss bekommen. Morgen darf ich wieder gehen und befürchte dass er sich rächt und das Mobbing jetzt noch schlimmer wird. Meine Frage ist ob ich irgendwie dagegen vorgehen kann? Ich habe nichts gemacht und werde bestraft, ich habe meinen Cousin und seine Freunde nicht dazu aufgefordert, sie wollten nur mit ihm reden. Außerdem hat der Typ mich über ein Jahr immer wieder beleidigt, geschlagen, verspottet und meine Sachen kaputt gemacht oder geklaut und hat außer ein paar Gespräche mit dem Schulsozialarbeiter nie eine Strafe bekommen sondern wurde auch noch in Schutz genommen.

Mobbing, Schule, Polizei, Recht, Lehrer, Opfer, Strafe, Mobber, Täter
Alkoholausschank an einer Stufenparty?

Hallo zusammen,

Ich denke fast jeder kennt sie, die Stufenpartys. Die Gymasialstufe, die im vorletzten Schuljahr ist macht sogenannte Stufenpartys um schon einmal Geld für den späteren Abiball zu sammeln. Meist werden hierfür Hütten gemietet und von Partygästen ein kleiner Eintritt verlangt. Gestellt werden Musik, und Co.

Gäste müssen meist mindestens 16 Jahre alt sein.

Solche Stufenpartys sind öffentliche Veranstaltungen.

Für den Ausschank von Alkohol benötigt man ja eine Ausschankgenehmigung, soweit ich weiß.

Die Stufe von einer Freundin plant momentan solch eine Stufenparty.

Sie sagen "Ab 22 Uhr gibt es Shots für 1 Euro". Aber sie haben keine Ausschankgenehmigung oder ähnliches, weil sie nicht wussten, dass man so etwas benötigt bis ich sie darauf hingewiesen habe....

Nun natürlich die Frage: Wo bekommt man so eine Genehmigung? Was kostet das? Welche Voraussetzungen müssen die verantwortlichen Veranstalter erfüllen? (Alter,...)

Und wie sieht es damit aus, wenn man zB den Alkohol im Autokofferraum lagert, vornedran einen Tisch stellt als "Bar" und wenn die Polizei erscheint einfach den Kofferraum zuklappt? Kann die Polizei hierbei etwas ausrichten? Oder mangelt es an Beweisen? Was wenn jemand von der Party behauptet im Kofferraum wird Alkohol ausgeschenkt?

Ich weiß natürlich dass dies eine kriminelle Tat ist, es wäre lediglich sozusagen eine Notlösung falls es mit dieser Genehmigung nichts wird...

Der Fokus liegt natürlich darauf eine Genehmigung zu erhalten...

Danke für alle hilfreichen Antwort,

Gruß 19MM99

Party, Polizei, Alkohol, Bußgeld, Gesetz, Gericht, Justiz, Strafe, Veranstaltung, öffentlich, Ausschank
Wie räche ich mich an meinen Stalker?

Über zwei Jahre hat mich jemand gestalkt und sogar im Internet bloß gestellt. Er hat meine Arbeit diffamiert, meine Bilder und meine Daten veröffentlicht. Ich habe selbstverständlich Anzeige erstattet. Zwei sogar, da ab Beginn des Jahres die Attacken schlimmer wurden. Ich will nicht beschreiben was ich in der Zeit durchgemacht habe. In der ganzen Zeit wusste ich wer es war (da ich eine Freundschaft über Fb gekündigt hatte da die Person aufdringlich und beleidigend wurde. Er drohte nach Abbruch des Kontakts, der nur in der Cyberwelt stattfand, mit Rache) aber hatte zu dem Zeitpunkt keinerlei Beweis dafür wer sich dahinter verbirgt. Alles geschah unter fake Identitäten und öffentlich sichtbaren Plattformen. Ich bin hartnäckig geblieben und es mit Ausdauer herausgefunden das es doch die Person ist die ich auch angezeigt habe. Ich konnte anhand von Screenshots und der Inhalte der Staatsanwaltschaft vorlegen das ich meinen Stalker entlarvt habe, was aber für die Staatsanwaltschaft nur Indizien waren. Das heißt mein Fall wurde einfach nach Monaten archiviert. Ich habe inzwischen herausgefunden wer Familienmitglieder sind sogar wo die Person wohnt. Er dachte es kommt nicht raus weil er mich immer wieder mit Fake profilen anschrieb und keinerlei Angst zeigte. Sogar andere auf mich hetzte. Diese Worte. Ich wusste immer wann er es ist der mich kontaktiert oder eine neue Lüge über mich verbreitet. Diese Beleidigungen und diesen Rufmord werde ich nicht vergessen und meiner Seele geht es erst wieder gut, wenn mein Peiniger zumindest 10% spürt was ich gespürt habe. Ich bin eine Frau und lebe in einer Gesellschaft in der Frauen sowieso wie Dreck behandelt werden. Natürlich kann ich mich nicht wehren. Aber ich will aus der Opferrolle raus. Ich will hier keine Moralapostel sondern gute Tipps. Bitte nur antworten wenn du mir helfen kannst. Moralprediger werden ignoriert.

Verhalten, Psychologie, Stalking, Strafe
Ich bin 24 und meine freundin 14?

Hey ich hab ein für die meisten schräges / abstoßendes anliegen aber möchte trotzdem gern den rat anderer leute hörn.

Da ich in dieser richtung von anderen männern nichts gefunden habe sondern nur umgekehrt schreib ich es hier nun selbst.

Ich (M) bin 24 meine freundin 14.

Ich weis das ich mich damit auf sehr dünnem eis bewege und auch strafrechtlich sehr gefährlich lebe aber ich liebe sie nunmal. wenn soetwas umgekehrt geschrieben wird das eine jüngere einen älteren freund hat, sehe ich immer nur kommentare mit "iihh ist das wiederlich" oder "der nutzt dich nur aus" aber da ich in diesem fall der ältere bin kann ich zu 100% sagen das ich hier niemanden ausnutze und alles ernst meine.

Wir kennen uns bereits seid ein paar jahren und ich versteh mich auch ganz gut mit ihren eltern doch seit ca. 9 monaten sind wir zusammen. verraten haben wir es niemandem aus angst vor reaktionen die "gefährlich" enden könnten. ich habe lediglich mit meinem besten freund darüber geredet wobei er mir auch nicht wirklich helfen konnte. er kennt mich zum glück nur gut genug dass er weis das ich es ernst meine und hat mir geraten es weiterhin heimlich zu halten... kurzfassung: ich hätte mal gerne die meinung von anderen was die sagen wenn ein 24 Jähriger man zugibt mit einer 14 Jährigen "Frau" zusammen zu sein und es wirklich ernst meint.

*anhang

bevor dieses thema aufkommt spreche ich noch das sexualleben an... bei uns ist noch garnichts passiert (auch kein petting) da mir es einfach nooch zu riskannt ist. Sie hat schon ein paar mal gesagt das wir es immernoch Oral machen könnten oder wenigstens petting probieren könnten doch davor habe ich irgendwie zu sehr angst. Da kommt bei mir der gedanke in den kopf das sie rein rechtlich gesehen noch ein kind ist und das macht mir zu sehr angst. was meint ihr dazu kann ich auf mehr eingehen ohne mich schlecht zu fühlen? oder sollte ich es lieber so wie jetzt belassen?

PS: beiträge die mich beschimpfen oder mich als pedo bezeichen wollen können gerne wegbleiben...

Liebe, Alter, Frauen, Beziehung, Sex, Sexualität, Strafe, Strafrecht, MAN
Zahlungsaufforderung aus Frankreich, Konsequenzen?

Hallo,

am 06.10.2016 ein Schreiben aus Frankreich bekommen, mit einer Zahlungsaufforderung wegen einer Geschindigkeitsüberschreitung um weniger als 20 KMH.

Ich zitiere;

Bei einer Verkehrskontrolle Ihres Fahrzeuges wurde folgende Geschwindigkeit festgestellt: 58 KmH - Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kmh - Nach Abzug des Toleranzwerts: 53 KmH

Am 01.10.2016 um 21H46

Nun zu den Fakten.

Ja es stimmt, ich bin an diesem Tag gefahren und habe den Blitz auch bemerkt. also sehe ich die Schuld ganz klar bei mir.

Nun sehe ich es aber nicht ein wegen 3Kmh, 90 euro zu bezahlen, bzw mittlerweile 135 Euro. Wenn ich die Zahlung weiterhin verweigere werden es 375 Euro, was ich ziemlich unverschämt finde. Ich finde es bei dieser geringen überschreitung der Geschwindigkeit überhaupt eine frechheit mit solchen Summen zu drohen.

Nun Meine Frage.

In dem Schreiben steht eindeutig, dass wenn ich nach 76 Tagen, angefangen am 06.10.2016 noch nicht bezahlt habe, würde ich einen Bescheid über eine erhöhte Pauschalgeldbuße bekommen ( 375EUro).

Was geschieht nun, wenn Ich diese nun weiterhin verweigere ? Mit welchen realistischen Konsequenzen muss ich rechnen ? Wie weit darf die Summe dann noch in die Höhe gehen ? Ich meine es muss doch ein Ende geben. DIe können ja nicht hoch bis 1000 Euro oder weiter gehen, oder ?

EIne weitere Einreise nach Frankreich, hatte ich so oder so nicht mehr geplant, zumindest vorerst.

Ich bitte um eure Hilfe.

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Deutschland, Politik, Frankreich, Bußgeld, Rechte, bescheid, geblitzt, Strafe, Zahlung
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling
Wie umgehe ich die Strafe, dass ich mich nicht umgemeldet habe?

Also ich wohne seit 2 Jahren in Berlin und habe mich allerdings nicht umgemeldet. Ich wohne in einer WG und bin der Hauptmieter. Meine Mitbewohnerin hat sich auch nicht umgemeldet, deswegen gab es bisher keinerlei Probleme. Nun habe ich mir einen neuen Mitbewohner gesucht, der sich ummelden möchte. Das bedeutet ich muss ihm eine Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben. Ich bin dann der Vermieter und mein Vermieter der Eigentümer. Das bedeutet das Einwohnermeldetamt sieht dann das ich auch hier wohne. Deswegen wollte ich mich nun auch erstmal ummelden, damit ich ihm die Bestätigung ausfüllen kann, ohne Ärger zu bekommen.

Wenn ich mich jetzt allerdings ummelde, brauche ich auch diese Wohnungsgeberbestätigung von meinem Vermieter. Die er ja dann mit Oktober 2014 ausfüllt, wofür ich eine Strafe bekommen würde. Das möchte ich jetzt probieren zu umgehen.

Mein Vorschlag wäre jetzt: Ich lasse die Wohnungsgeberbestätigung von meinen Eltern, Bruder oder sonst wer (jemand vertrauenwürdiges) ausfüllen, die mir bestätigen dass ich erst jetzt eingezogen bin. Der Eigentümer muss ja nur ausgefüllt werden und nicht unterschreiben. (Ich könnte ja einen Untermietvertrag mit meinen eltern gemacht haben, die wiederum wieder einen Untermietvertrag mit mir gemacht haben)

Würde das so funktionieren ohne dass sich meine Eltern hier in Berlin in meiner Wohnung melden müssen? Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, dass ich mich ummelden kann, ohne eine Strafe zu bekommen?

Es ist etwas kompliziert, ich hoffe jemand versteht es. Auf Kommentare wie "selber Schuld, wenn du eine Strafe bekommst" kann ich verzichten, das weiß ich nämlich selber.

Wohnung, Berlin, Einwohnermeldeamt, Strafe, ummelden, Wohnungsgeberbestätigung

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