Darf der Lehrer das Handy 1 Woche lang wegnehmen?

13 Antworten

In unserer Schule durften wir das Handy weder auf dem Pausenplatz, noch im Schulgebäude und auch nicht in Schulzimmer benutzen!
Wenn ein Lehrer dein Handy schon sah, obwohl es ausgeschaltet war und du es nicht benutzt hast, musste man es für
5 Tage abgeben! Allerdings steht das in unseren Schulregeln drinn und unsere Eltern mussten das auch Unterschreiben! Somit hatten sie auch das recht. Wenn in euren Schulregeln drin steht das der Lehrer es 1 Woche wegnehmen darf, dann kannst du nicht viel tun ausser warten! Aber wenn nichts drinn steht würde ich mit ihm sprechen!

Offiziell nicht länger als bis nach Schulschluss, aber es ist rechtens, die Handys nur an Erziehungsberechtigte auszuhändigen. Und exakt hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Herausgabe zu verzögern.

Bevor Du einen Zwergenaufstand machst, solltest Du außerdem prüfen, ob es an Eurer Schule keine Regelung gibt, die Deine Eltern sogar abgesegnet haben.

Auch sonst haben Lehrer unendlich viele Möglichkeiten, die Einziehung Deines Handys für 1 Woche rechtssicher zu organisieren. Da ist dann der Schlüssel für den Handyschrank verschwunden oder Übergabetermine konnten leider nicht eingehalten werden undundund....

Kaum hat in einigen Bundesländern die Schule wieder begonnen, geht es wieder los mit den Handy-Fragen ....
Wie das Handy-Verbot geregelt ist, regelt jede Schule selber. Ich kenne aber keine Schule, an der einem Schüler das Handy für eine Woche abgenommen wird.
An meiner Schule dürfen die Schüler ihre Handys im Schulgebäude und in den Pausen benutzen, aber natürlich nicht im Unterricht. Wird es einem Schüler dort abgenommen, muss er es nach Schulschluss im Sekretariat abholen.

Nein. Nach dem Gesetzbuch ist nur das Einziehen eines Handys während der Unterrichtszeit gestattet, nach Unterrichtsende muss das Handy wieder ausgehändigt werden. Eine Einschränkung gibt es allerdings: die Aushändigung des Handys kann auf die Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen unter 18 Jahren) begrenzt werden.

Nach den meisten landesrechtlichen Schulgestzlichen Regelungen dürfen gegenstände Eingezogen werden, wenn sie eine Störung des Schulbetriebs verursachen. Über die herausgabe entscheided dann der schulleiter.