Hallo!
Ich habe folgende Frage. Ich habe aus gesundheitlichen Gründen, meine Arbeitsverhältnis gekündigt. Ich befand mich noch in der Probezeit, somit hatte ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Die Kündigung erfolgte auch auf ärztlichen Rat. Zuvor war ich schon 3 Wochen AU, ging dann 1 Woche wieder in den Job, aber die Schmerzen wurden immer schlimmer. Hatte dann ein längeres Gespräch mit meinem Arzt.
Mein Arbeitsverhältnis endet am 30.09.
Meine AU ist bis zum 07.10.2011 ausgestellt. Das Arbeitsamt kann ALG1 erst ab 8.10.2011 bewilligen.
Meine Krankenkasse soll bis zum 07.10.2011 Krankengeld für mich bezahlen.
Die Krankenkasse teilte mir heute am Telefon mit: Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer,besteht kein Anspruch auf Krankengeld.Hätte der Arbeitgeber gekündigt hätte ich sofort Krankengeld bekommen.
Meine Fragen:
Ist die Aussage der Krankenkasse richtig?
Bekomme ich jetzt 1 Woche keine ALG1?
Welche Möglichkeiten hätte ich sonst noch?
Das Arbeitsamt schiebt es auf die Krankenkasse und die Krankenkasse auf das Arbeitsamt. Ganz klasse.
Bitte un Hilfe.
Danke