Hallo! Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich sitze gerade über der Einkommenssteuererklärung 2011 und dreh gleich durch. Folgender Sachverhalt. Im Jahr 2011 sind für meinen Sohn Kinderbetreuungskosten in einer Kindertagesstätte angefallen. Ich bin das komplette Jahr berufstätig gewesen. Das habe ich im Steuerprogramm (WISO) dementsprechend vermerkt. Meine Lebenspartnerin war seit 14.12.2010 (Geburt unseres zweiten Kindes) bis zum 14.12.2011 in Elternzeit und hat Elterngeld bezogen. Ich habe nun die Information bekommen, dass Anspruch besteht, die Kinderbetreuungskosten meines Sohnes geltend zu machen. Jetzt aber die Eigentliche Frage. Zählt meine Freundin als krank, wenn Sie Elterngeld bekommt? Oder wie miuss ich das angeben. Ist hier von einer erwerbstätigkeit die Frage? Ich meine also die Angabe der Anspruchsvoraussetzungen. Da muss ich ja angeben, warum ich die Betreuungskosten geltend machen will. Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich schildern. Vielen Dank schonmal.