Ich wurde gefragt, ob ich ein Seminar halten könnte. Dafür wurden mir 300 Euro für einen Tag angeboten. Zu mir: Ich stehe in einem gewöhnlichem Arbeitsverhältnis und habe zusätzlich noch 400 Euro Nebeneinkünfte. Ich nicht selbstständig und mache eine Steuererklärung. Nun möchte ich dass alles richtig läuft und das Finanzamt keinen Ärger machen kann.

Ich muss eine Rechnung schreiben, soviel habe ich schon mitbekommen. Darauf kommt dann der Satz „Der angeführte Rechnungsbetrag ist laut § 6 (1) Z 27 UStG umsatzsteuerfrei.“ :)

Nun wurde ich durch meine Internetrecherche verwirrt. Stimmt es, dass nur Beträge unter 150 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind? (Kleinbetragsrechnungen) Wäre es legal und würde es Sinn machen, wenn ich für den Vormittag und den Nachmittag separate Rechnungen über je 150 Euro schreibe?

Brauche ich hierfür eine Steuernummer? Und falls ja, was passiert mit der Nummer, wenn ich die nächsten Jahre keine Seminare gebe? Zahle ich auf die 300 Euro Lohnsteuer oder andere Steuern?

Danke für die Antworten! Liebe Grüße Torsten