Eine Bekannte hat am 26. August 2002 ein Haus erworben und möchte es nun wieder verkaufen. Der Kaufvertrag soll Ende November 2012 stattfinden. Der Besitzübergang an sie war am 1.1.2003. Im Grundbuch ist sie mit Auflassung vom 24.10.2002 als Eigentümer eingetragen am 15.04.2003. Was gilt nun für die 10-Jahres-Frist: Datum des Kaufvertrages, des Besitzübergangs, der Auflassung oder die Eigentumsumschreibung im Grundbuch???