1. Aufgabe

Der Unternehmer gab seine Umsatzsteuererklärung 2011 am 2.4.2012 persönlich bei seinem Finanzamt ab. In dieser Erklärung wurde gegenüber den Umsatzsteuervoranmeldungen ein Mehrbetrag von 630€ ausgewiesen. Am 18.05.2012 (aufgabe zur Post) schickte das Finanzamt den Umsatzsteuerbescheid 2011 mit einem Mehrbetrag gegenüber der Umsatzsteuererklärung 2011 in Höhe von 280€ an den Steuerpflichtigen .

a) Berechnen Sie die Fälligkeit des vom Steuerpflichtigen ermittelten Mehrbetrages. b) Bis wann mußte der Steuerpflichtige den Mehrbetrag lt. Umsatzsteuerbescheid an die Finanzkasse zahlen?

a) 03.04.2012 (Fälligkeitsdatum = Eingang beim FA) b) 21.06.2012 (18.05. + 3 Tage = zugestellt + 1 Monat = Fälligkeitsdatum)

weiss jemand ob das richtig ist??

  1. Aufgabe

Der Steuerpflichtige B überwies seine Einkommensteuervorauszahlung, fällig am 10.03.2012 (3830 €), für das erste Quartal 2011 verspätet. Er erteilte seiner Bank den Überweisungsauftrag am 13.04.2012. Der Steuerbetrag wurde der Finanzkasse am 20.04.2012 gutgeschrieben.

Berechnen sie die Höhe des vom Finanzamt geforderten Säumniszuschlages.

ich hab das so berechnet:

2 angefangende Monate Säumnis = 2 % (je Monat 1%)

3830 wird auf den nächsten 50 € nach unten gerundet = 3800 €

2% von 3800 € = 76 € Säumniszuschlag

kann das jemand bestätigen??