Wir sind Onlinehändler und ein Kunde aus Helgoland fordert die MWSt. für seine Bestellung von uns zurück.

Helgoland ist EU (Zoll) Ausland und von MWSt befreit, also eigentlich wie eine Lieferung in nicht EU Land zu behandeln.

Da die Ware über Amazon Marketplace verkauft wurde können wir die Rechnung aber nicht nachträglich ändern, außerdem und haben die MWSt. auch schon an die Finanz abgeführt (der Kauf liegt nun schon 5 Monate zurück).

Sind wir tatsächlich noch verpflichtet die MWSt zurückzuerstatten? Hat der Kunde nicht beim Kauf dem MWst. Satz zugestimmt?