Hallo liebe GuteFrage-Community,

in meiner Steuererklärung für 2013 habe ich eine Entfernungspauschale von 4.000 Euro geltend gemacht. Diese setzt sich aus Wegen zur Universität (Januar bis August) und Wegen zur Arbeitsstätte (September bis Dezember) zusammen.

Für den Zeitraum Januar bis August habe ich das Fahrzeug meines Vaters verwendet. Für den Zeitraum September bis Dezember habe ich das Fahrzeug meiner Schwiegermutter verwendet.

Nun erhielt ich Antwort vom Finanzamt: - ich solle die beantragten Fahrtkosten geeignet nachweisen - ich solle angeben wer Halter der Fahrzeuge sind und wer die Kosten trägt - FA bittet darüber hinaus um Vorlage der Tankquittungen, Reparaturrechnungen, etc., ggfs. um Zahlungsnachweise falls ich nicht der Rechnungsempfänger bin.

Frage: Ich dachte bis zu einer Grenze von 4.500 Euro Entfernungspauschale fordert das Finanzamt keine Nachweise an? Wieso könnte dies in meinem Fall passiert sein? Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Tankquittungen und Reparaturrechnungen liegen für das Jahr 2013 keine vor. Was passiert mit meiner Bewilligung falls ich angebe, dass der Halter der Fahrzeuge die Kosten trägt?

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Beste Grüße