Guten Tag Community,

ich habe eine Frage zur Fünftelregelung und der Eintragung in die Einkommenssteuererklärung.

Sachverhalt:

Meine jetztige Frau war 2014 ledig und erhielt nach Kündigung des AG´s eine Abfindung. Diese fand sich auch unter Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung wieder und wurde entsprechend in die Wiso Software eingepflegt. Nun stellen wir uns zwei Fragen. Zum einen hat sie mittlerweile einen neuen AG und auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2015 ist klarerweise keine Eintragung unter Zeile 10. Da wir 2015 zum ersten Mal die Abfindung eingetragen haben, können wir dies die nächsten vier Jahre ebenfalls so machen, allerdings stellt sich mir die Frage, wo quasi das 2. Fünftel einzutragen ist? Ich denke nicht, dass das Finanzamt einen Marker auf der Akte hat wo drauf steht, dass die Abfindung noch vier Jahre lang berücksichtigt werden muss... Daher die Frage wie hier zu verfahren ist?

Zum zweiten eine grundsätzliche Frage. Gibt es grundsätzlich einen Wert oder Umstände, die dazu führen, aufgrund einer Abfindung eine Einzelveranlagung anzustreben. Zusatz: Die Heirat war 2015 und es geht jetzt um die erste "gemeinsame" Steuererklärung.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und einen guten Start in die Woche!