Ich beabsichtige, meinen Chef nach der Möglichkeit des E-Bike Leasings durch Gehaltsumwandlung zu fragen. Grundsätzlich sind mir die Regelungen , z. B. 1% Versteuerung des geldwerten Vorteils bekannt. Nach 36 Monaten endet der Leasingvertrag und die Leasingfirma bietet einem das Rad von z..Zt.4% des VK zum Kauf an. Da das Rad zu dem Zeitpunkt dann allerdings ja einen doch noch höheren Wert hat, stellt sich mir die Frage, muss ich die Differenz zum angebotenem VK zum tatsächlichen Wert nachversteuern, da ich ja die Leasingrate über die Gehaltsumwandlung finanziere. Ebenso würde die Differenz in dem Jahr dann ja auch sozialversicherungspflichtig. Kennt jemand die genaue Steuerlage?