Umzug nicht anerkannt in Steuerbescheid: Ist beim Einspruch eine detaillierte Arbeitswegbeschreibung sinnvoll?

Hallo liebe Steuerexperten,

mein Umzug innerhalb Münchens im letzten Jahr wurde vom Finanzamt nicht als beruflich bedingt anerkannt. Ich spare mir dadurch jedoch erheblichen Arbeitsweg ein. Ist es üblich bzw. ratsam, bei meinem Einspruch eine kurze Erläuterung meines Arbeitsweges einzufügen? Zum Beispiel so:

Der Umzug war beruflich veranlasst, da sich durch den Umzug meine tägliche Fahrzeit zur Arbeitsstelle erheblich verkürzt hat. Vor dem Umzug war eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig, die durch fast tägliche Verspätungen der SBahn und/oder meines Busses durchschnittlich 45 Minuten in Anspruch nahm, im Winter meist bis zu einer Stunde. Nach dem Umzug erreiche ich nun täglich – auch im Winter und bei Regen – meine Arbeitsstelle innerhalb von 10 Minuten mit dem Fahrrad. Dies ergibt bei Hin- und Rückweg eine Einsparung von mehr als einer Stunde pro Tag. Wir bitten Sie, die Aufwendungen zu berücksichtigen und den Steuerbescheid entsprechend zu berichtigen.

Ohne die Erläuterung könnte man vermuten, dass ich nicht mindestens eine Stunde Arbeitsweg einspare. Schaut man zum Beispiel bei Googlemaps nach, wird natürlich ein bisheriger Anreiseweg mit den Öffis mit 30 bis 33 Minuten angezeigt. Da fehlen aber noch die ganzen Verspätungen. Vor allem im Winter war das immer sehr viel, da ich auf die Münchner Stammstrecke (und noch dazu eine Haltestelle am A der Welt) angewiesen war, die ja gerne und häufig ausfällt. Und auch, dass ich nun mit dem Fahrrad quasi zur Arbeit düse, weiß der Finanzbeamte ohne Erläuterung nicht unbedingt.

Was meint ihr? Kann man das so in den Einspruch reinschreiben? Ich freue mich sehr über jede Antwort. :-)

Steuern, Umzug, Steuererklärung
Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung
Haus kaufen mit Wohnrecht für den alten Eigentümer als Kapitalanlage geeignet?

Hallo, vielleicht kennt sich ja hier jemand mit dem Thema aus. Wir suchen gerade nach Investitionsmöglichkeiten und sind über das Thema Hauskauf mit lebenslangen Wohnrecht gestoßen. Worauf muss ich als Käufer hier achten?

Meistens sind es ältere Menschen (um die 80) die ihr Haus vergünstigt anbieten, um dafür dann bis zum Lebensende dort kostenfrei (nur Nebenkosten!) zu wohnen. Da wir das Haus nicht selbst benötigen, wäre das für uns kein Problem.

Was mir schon klar ist: - Der reduzierte Kaufpreis ist der Ausgleich für die verlorenen Mieteinnahmen (statistische Tabelle mit entsprechender Lebenserwartung) - Als Eigentümer stehe ich auch für größere Reparaturen am Objekt gerade, obwohl ich keine Einnahmen habe. - Der Mieter kann auch deutlich länger leben als die stat. Erwartung....

Was mir nicht so klar ist: - Wie wird der Kauf steuerlich für mich als Käufer gehandhabt? Da ich keine Einnahmen habe, weiß ich nicht, ob ich zukünftige Investitionen dort steuerlich geltend machen kann. Wird der vergünstigte Preis z.B. 50k bei mir als "Einnahme" gezählt, weil es die Mieteinnahmen ausgleicht?

  • Gibt es irgendwo Musterverträge für diese Form des Verkaufs? Würde gerne wissen, was da noch so drin steht :)

  • Lassen sich bestimmte Wartungs und Instandhaltungsgeschichten am Objekt vertraglich ausschliessen? Bsp: Der 80 jährige Mieter hat seit 5 Jahren keine Heizung im Obergeschoss und möchte nach dem Kauf sowas sofort repariert haben....Hier gehts mir vor allem um Ausschluss bestehender Schäden, die vor dem Kauf schon da waren aber nicht sofort ersichtlich waren.

  • Ist die Formel die man für gewöhnlich für den Kapitalwert nimmt noch sinnvoll für Käufer / Verkäufer? Miete pro Jahr x Zinssatz / 100 * Lebenserwartung in Jahren = Kapitalwert (wobei als Zinssatz 5,5% vorgegeben sind!)

Bin gespannt, ob mir das hier jemand beantworten kann :)

Finanzen, Geldanlage, Steuern, Geld, Immobilien, Hauskauf, Immobilienmakler, Kapitalanlage
Fahrtkosten bei berufsbegleitendem Studium?

Guten Tag,

ich sitze aktuell vor meiner Steuererklärung und es stellt sich mir die Frage, wie ich die Fahrtkosten zu meiner Hochschule geltend machen kann.

Folgende Situation:

  • Ich arbeite an 4 Tagen die Woche. (5km Entfernung)
  • Ich studieren an 2 Tagen die Woche. (70km Entfernung)
  • Das Studium ist berufsbegleitend (duales Studium) und ein Zweitstudium (Ausbildung abgeschlossen).

Nun meine Frage: Ich nehme an, dass ich die Fahrtkosten zu meiner Ersten Tätigkeitsstätte per Entfernungspauschale absetzen kann. Nun bin ich aber noch zwei Tage am Studieren (dies gilt als Arbeitszeit - wenn dies von Belangen ist). Ich fahre dort hin in einer Fahrgemeinschaft. Für Tage, an denen mein Kollege fährt, zahle ich ihm einen von uns festgelegten Betrag. Für Tage an denen ich fahre, zahlt er mir einen festgelegten Betrag. Dazu ist noch zu erwähnen, dass ich mit einem nicht auf mich angemeldetes Auto fahre, für welches ich aber abhängig der gefahrenen Strecke bezahle. Wie kann ich diese nicht unerheblichen Kosten geltend machen? Wäre dies eventuell ebenfalls über die Entfernungspauschale abzusetzen? Gilt dies eventuell ebenfalls als Erste Tätigkeitsstätte an 2 Tagen die Woche? Oder kann ich dies - trotz nicht selbst angemeldetem Auto - als "Werbekosten: Fortbildungskosten" absetzen?

Vielen Dank im Voraus onkeldieter

Steuern, Steuererklärung, Fahrtkosten, berufsbegleitendes Studium

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