Hallo zusammen,

folgende Faktenlage:

  • Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen - auch zur Privatnutzung (monatl. Versteuerung von 1% des Brutto-Listenpreis)
  • Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte lt. Arbeitsvertrag
  • 2 Tage pro Arbeitswoche verbringt der Arbeitnehmer in deutschlandweit wechselnden Büros des Arbeitgebers
  • 3 Tage pro Arbeitswoche besucht der Arbeitnehmer Kunden in seinem Vertriebsgebiet. Die Anfahrt erfolgt vom Wohnort des Arbeitnehmers.

Kann der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der oben genannten Fakten Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen?

Danke vorab für Ihre Hilfe!