Warum wird nachgefragt? Kriege ich jetzt Ärger mit dem Finanzamt?

Hallo!

Ich habe vor 2 Wochen meine Steuererklärung fertig gemacht und abgeschickt. Gestern hatte ich dann einen Brief im Briefkasten, dass das Finanzamt meine Abrechnungen/Belege sehen möchte. Zuerst war ich etwas verwundert, weil das in den vielen, vielen Jahren das erste Mal ist, dass ich zu einer Vorlage aufgefundert wurde und es sich ja auch um keine enormen Summen handelt (unter 200 € für Arbeitsmittel z.B.).

Ich bin also hin und habe die Unterlagen rausgesucht. Nun ist es so, dass ich einige der Belege (KAssenzettel) nicht mehr finden kann. Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob ich diese nicht vielleicht mitgeschickt habe (aber in diesem Fall würde das Finanzamt ja natürlich nicht nachfragen, oder?! Wäre ja unlogisch...). Ich habe alle Untelragen noch aus den verganegnen Jahren und auch schon SAchen für die ERklärung im kommenden Jahr geammelt - aber die von der jetzigen sind teilweise nicht mehr da bzw. müssen irgendwo anders sein?!? Ich hatte ja einige Unterlagen bereits mitgeschickt, aber halt nur die "Wichtigsten" (Steuerbescheinigungen, KV-Belege usw.)...

Ich habe nun alles was ich halt (noch) hatte zusammengesucht und gestern noch zur Post gebracht. Ich habe außerdem nun Belege eingereicht die ich vorher gar nicht mit einberechnet hatte, weil es Kleinstbeträge waren - einfach damit sie mir glauben dass ich halt wirklich so Kosten hatte. Außerdem ein Begleitschreiben wo ich halt das "Nicht-mehr-Auffinden" einiger Belege erläuterte. Ich habe jetzt irgendwie voll Angst, dass ich Ärger kriege denn normal ist ja jeder dazu verpflichtet die Belege aufzuheben und nachzuweisen. Wie gesagt mache ich das ja auch - im Normalfall sogar sehr gewissenhaft! Ich ahbe noch Sachen von vor 9 Jahren hier rumliegen...

Meint ihr ich kriege Ärger? Bin bei sowas immer total ängstlich - habe jedes Jahr auch Angst irgendwas falsch zu machen oder falsch auszufüllen. Das jetzt ist ein absoluter Horror für mich. "Warum wollen die alles sehen - habe ich was falsch ausgefüllt?" - solche GEdanken gehen mir durch den KopF! Ich suche heute nochmal nach den sch* Belegen aber was ist wenn ich die nicht mehr finden sollte???

Finanzen, Steuern, Geld, Ärger, Finanzamt, Sorgen
Auto-Leasing für Student mit Gewerbeschein & Minijob?

Hallo!

Ich habe mich schon einige Zeit in das Thema eingelesen, aber blicke glaube ich immer noch nicht richtig durch.

Kurze Vorgeschichte: Ich studiere im Moment, habe einen 450€ Minijob und verdiene nebenbei noch Geld als Freiberufler mit Gewerbeschein. So komme ich im Jahr auf ca. 9.000€ (450€ x 12 Monate + 3.600€ aus dem Gewerbe). Die steuerliche Freigrenze liegt aktuell bei 8.820€, unter die ich auch nach Abzug von Studiengebühren etc. kommen sollte.

So jetzt meine Frage zum Leasing, bzw. der Frage ob es für mich überhaupt einen Sinn macht:

Als Beispiel: Nehmen wir an ich würde mir ein Auto mit einem Bruttolistenpreis von 28.800€ zu einer Leasingrate von 260€ brutto monatlich leasen. Hinzu kommen Kosten für die Versicherung, Sprit etc. in Höhe von bsp. 200€ monatlich.

Insgesamt hätte ich dann monatliche Kosten von 460€ brutto.

Da ich das Fahrzeug nur zu 30 - 40% gewerblich Nutzen würde, würde ich die 1% Regelung für die Versteuerung wählen.

Also 280€ x 12 Monate = 3.360€ die am Jahresende zusätzlich versteuert werden müssten. Im Endeffekt hätte ich dann einen zu versteuernden Gewinn von 12.360€ (5.400€ Minijob + 3.600€ Gewerbe + 3.360€ Leasing).

Ist es jetzt richtig, dass man die gesamten Leasingraten und Kosten für Versicherung & Sprit vom Gewinn abziehen kann? Also 12.360€ - 460€ x 12 Monate, und würde dann auf einen verbleibenden Gewinn von 6.840€ kommen? Dann würde ich ja deutlich unter der Freigrenze liegen und müsste keine weiteren Steuern mehr zahlen?

Ich denke aber eher, dass ich einen Denkfehler habe. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße :)

PS: Die Zahlen sind nur als Beispiel gedacht. Ich habe mich noch nicht wirklich nach einem Leasingfahrzeug umgeschaut!

Auto, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Gewinn, Leasing, Student
Wie kann ich eine rückwirkend gezahlte BU-Rente in Einkommenssteuer 2016 eintragen?

Hallo zusammen,

es ist doch wirklich zum haareraufen ;-)

Ich habe im Dezebmer 2016 rückwirkend eine BU-Rente für den Zeitraum 01.01.2014 - 01.08.2014 ausgezahlt bekommen.

Die Leistung der Versicherung setzt sich wie folgt zusammen:

Renten vom 01.01.2014 - 31.07.2014 6.951,35 €

Beitrage vom 01.01.2014 - 31.07.2014 503,68 €

./. Kosten für den "Ärztlichen Bericht" 114,11 € Leistung: 7.340,92 €

In meiner Einkommenssteuererklärung für 2016 habe ich nun in der Anlage R auf Seite 1 unter Leibrente (2), 1. Rente folgendes eingetragen:

Den Haken gemacht bei 1. Rente aus "privaten Rentenversicherungen mit zeitlich befristeter Laufzeit"

Als Rentenbetrag habe ich die ** 7.340,92 €** eingetragen.

Bei Beginn der Rente habe ich 01.12.2014 eingetragen.

Und bei Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am 31.07.2014

Wenn ich bei Elster nun die Berechnung starte kommt eine Fehlermeldung mit folgendem Text:

*AHW Abbruch-Hinweise Anlage R: Bei einer abgekürzten Leibrente liegt das Ende vor dem Beginn der Leistung. Anlage R: Bei einer Rente liegt das Datum des Erlöschens / der Umwandlung vor dem aktuellen Veranlagungszeitraum. Es ist zu prüfen, ob nach dem Ende der Laufzeit der Rente im aktuellen Veranlagungszeitraum zu dieser Rente noch eine Nachzahlung oder Rückforderung erfolgte. Ggf. ist die zugehörige Kennzahl für das Datum des Erlöschens / der Umwandlung der Rente zu korrigieren oder der Ertragsanteil einzutragen.

Ich bin hierbei ansolut überfordert. Ich weiß weder ob ich den richtigen Betrag eingetragen habe, noch wie ich die Zeiten eintrage.

Ich hoffe das Euer Schwamwissen mir vielleicht weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus und LG.

Ben

Steuern, Steuererklärung, Berufsunfähigkeit, BU-Rente, Einkommensteuererklärung
Wie sicher ist der berechnete Betrag über Elster?

Seit den letzten Jahren erstelle ich meinen Lohnsteuer-Jahresausgleich über das Elster-Programm über´s Internet.

Bisher hat es mit der Geld-Rückerstattung immer geklappt und die Summe, welche ich zurück erstattet bekam hat auch immer gepasst, manchmal kam sogar mehr zurück, als errechnet.

Dieses Jahr jedoch behaupten die Sachbearbeiter vom Finanzamt, dass ich etwas zurück zahlen soll. Zwar nur einen lächerlicher Betrag, aber die Elster hat mir ausgerechnet, dass ich Geld zurück erstattet bekommen würde.

Mir ist auch aufgefallen, dass das Finanzamt den Steuerfestsetzungs-Betrag höher angesetzt hat, als bei Elster angegeben ist. Und genau deshalb ist dadurch die Differenz entstanden, welche ich zurück zahlen soll.

Ich habe bereits Einspruch erhoben und einen Brief erhalten, wo das Finanzamt eigentlich nicht zustimmt, aber ich nochmals die Möglichkeit habe zu erläutern, um was es genau geht. Bei meinem Antwortbrief habe ich auch den errechneten Betrag von Elster mit beigefügt.

Meine Fragen:

  1. Wie genau wird denn der Steuerfestsetzungs-Vertrag errechnet? Gibt es da eine offizielle Tabelle / Formel?

  2. Bin ich mit der Steuerklasse 1, ledig, ohne Kinder und Nebeneinkünften eigentlich überhaupt verpflichtet einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen? Falls nicht, werde ich mir in Zukunft diesen nervigen Aufwand ersparen.

Danke schon mal für Eure Antworten!

Finanzen, Steuern, Recht, Finanzamt, Rückzahlung
Feststellungserklärung in Steuerbescheid nicht berücksichtig. Noch korrigierbar?

Ich habe letztes Jahr die Steuererklärung für meine Partnerin und mich gemacht. Dabei haben wir auch erstmals die Einnahmen unserer Grundstücksgemeinschaft in einer Feststellungserklärung mit angegeben. Aufgrund vieler Werbungskosten haben wir hier im ersten Jahr einen Verlust stehen, würden also etwas zurück bekommen.

Nach Abgabe der Steuererklärung im letzten Jahr hat meine Partnerin recht schnell Ihren Bescheid erhalten, allerdings ohne Berücksichtigung des Verlustes der Grundstücksgemeinschaft. Mir wurde dann mitgeteilt, dass das normal wäre da das Eintragen der Feststellungserklärung von Amts wegen erfolgt, d.h. es wird dann nochmal ein geänderter Bescheid rausgeschickt sobald die Feststellungserklärung bearbeitet wurde.

2 Monate später kam meine eigene Steuererklärung inkl. Berücksichtigung meines Anteils am Verlust der Grundstückgemeinschaft und separat auch nochmal die Festsetzung der Grundstücksgemeinschaft (50% des Verlustes auf mich, 50% auf meine Partnerin).

Wie ich heute feststellen musste - ja es ist reichlich spät dafür,...ohne Kommentar - hat meine Partnerin aber nie einen geänderten Steuerbescheid erhalten. D.h. der Verlust der Grundstücksgemeinschaft wurde ihr nie angerechnet und theoretisch hat Sie noch eine ausstehende Rückzahlung.

Hat man noch eine Chance das jetzt noch zu korrigieren (Steuererklärung von 2015)? Die Einspruchsfrist ist ja bereits abgelaufen, es handelt sich aber eigentlich auch nicht um einen "klassischen Einspruch" da die eigentliche Erklärung ja in Ordnung war. Es fehlte lediglich die Berücksichtigung der von Amts wegen einzutragenden Werte.

Gibt es dazu vielleicht Erfahrungsberichte?

Steuern
Wann wird private Vermietung (bei Selbstständigen) umsatzsteuerpflichtig?

Hallo,

die Formulierungen, die ich zu dieser Frage in verschiedenen Artikeln gelesen habe sagen alle nicht mehr, und nichts konkreteres aus als z.B. dieses Zitat:

"Umsatzsteuer wird erst ab einem Umsatz von über (A) 17.500,- € im Vorjahr und voraussichtlich bis zu (B) 50.000,- € im laufenden Jahr fällig. ... Die 17.500,- € sind eine Jahresgrenze, die pro Unternehmer gilt. Wenn Sie also neben der Untervermietung noch anderweitig selbstständig oder gewerblich tätig sind, werden alle diese Einnahmen zusammengerechnet."

Dabei wird nicht klar, ob der voraussichtliche Umsatz von 50.000 im laufenden Jahr auch zusammengerechnet wird und erfüllt sein muss bevor es zwangsläufig zur UST Veranlagung kommt, oder ob nur die Überschreitung der 17.500 im vergangenen Jahr schon zwangsläufig zur UST Veranlagung bei der Vermietung führt, ungeachtet des zu erwartenden Umsatzes im aktuellen Jahr.

Beispiel: Ein selbstständiger und umsatzsteuerpflichtiger Musiker hat 2016 einen Jahresumsatz von 30.000 Euro, und einen Gewinn von 15.000 Euro. Mit privater Vermietung (AirBnB) macht er nebenbei einen Umsatz von 10.000 Euro, und erzielt daraus einen Gewinn von 5000 Euro. Im laufenden Jahr, 2017, sind die selben Umsätze zu erwarten. Beispiel Ende.

Er hat im vergangenen Jahr also aus beiden Einnahmequellen zusammen einen Umsatz von 40.000 Euro erzielt. Im laufenden Jahr erwartet er ebenfalls einen Umsatz von 40.000 Euro. D.h. Bedingung (A) für das vergangene Jahr ist erfüllt, aber Bedingung (B) für das laufende Jahr ist nicht erfüllt.

Nach der Formulierung: "Die 17.500,- € sind eine Jahresgrenze, die pro Unternehmer gilt. Wenn Sie also neben der Untervermietung noch anderweitig selbstständig oder gewerblich tätig sind, werden alle diese Einnahmen zusammengerechnet." wäre die Privatvermietung somit also umsatzsteuerpflichtig, denn von der zusammengelegten 50.000 Euro Grenze ist hier keine Rede mehr. Ich kann mir aber nicht erklären, wieso die 50.000 Euro Grenze dabei keine Rolle mehr spielt.

Daher meine Frage: Wird die private Vermietung im genannten Beispiel nun Umsatzsteuerpflichtig, oder nicht? Oder ist es gar so, dass ein umsatzbesteuerter selbstständiger Unternehmer generell nur umsatzbesteuert vermieten kann?

Thanx für Infos, Foh

Steuern, Umsatzsteuer, Anlage V

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