Haus gekauft, Eigentumsübergang ist der 01.01.2017. Werden Anschaffungen aus dem Jahr 2016 steuerlich berücksichtigt?
Ich habe mir dieses Jahr ein Haus gekauft. Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt zum 01.01.2017. Wenn ich mir dieses Jahr Handwerkerleistungen, Renovierungsmaterialien etc. erwerbe, sind diese dann auch als vorweggenommen Werbungskosten zu zählen oder wie kann man diese Kosten für eine künftige Steuererklärung für das Jahr 2017 berücksichtigen?
Steuern,
Hauskauf,
Werbungskosten