Finanzamt erkennt meine Entfernungspauschale nicht an?

Ich hatte heute meinen Steuerbescheid im Briefkasten. Leider wurden diesmal erstmalig nicht alle KM meiner Entfernungspauschale anerkannt.

Dieses Mal findet sich auf der zweiten Seite des Bescheides folgender Textbaustein: 'Erläuterungen zur Festsetzung' Die Fahrten von der entfernt gelegenen Wohnung zur Ersten Tätigkeitsstätte konnten nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da diese nicht nachgewiesen wurden.

Da ich weder in einer Werkstatt war, noch Tankbelege gesammelt habe, werde ich die Fahrten auch nicht nachweisen können. Aufgrund der Tatsache, dass ich zuvor niemals einen solchen Nachweis erbringen musste, habe ich entsprechende Quittungen auch nicht gesammelt.

Bis zu einem Betrag von 4.500,- pauschal kann ich ja auch Fahrtkosten geltend machen, wenn ich z.B. mit dem Fahrrad oder in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin.

Allerdings habe ich jetzt bereits angegeben, dass ich mit dem eigenen Fahrzeug gefahren bin. Hier kann ich auch mehr als diese 4.500,- Euro veranschlagen. Allerdings kann das Finanzamt dann auch, wie in diesem Fall, Nachweise fordern.

Daher ist jetzt meine Frage, ob ich nachträglich noch eine Änderung vornehmen kann und sage, dass ich in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin. Ich habe mich nämlich einfach in der Zeile vertan. In diesem Fall MUSS das FA mir die Entfernungen bis 4.500,- Euro anerkennen.

Zum Vergleich hierzu das entsprechende Schreiben vom BMF: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Entfernungspauschale/2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf

Steuern, Steuererklärung, Steuerbescheid
Steuerbescheid - Fahrtkosten wurden nicht anerkannt?

Ich bin Arbeitnehmer und habe die Einkommenssteuererklärung für 2016 bereits im Januar dieses Jahres abgegeben. Am heutigen Tage hatte ich meinen Bescheid im Briefkasten. Der Bescheid fängt mit folgenden Worten an 'Der Bescheid ist nach § 165 I S.2 AO teilweise vorläufig'

Bei genauerer Betrachtung fiel mir auf, dass bei den Werbungskosten die Wege von meiner Arbeitsstelle zu meiner Zweitwohnung nicht berücksichtigt wurden. Insgesamt handelt es sich hierbei um 23.220 KM. In den Vergangenen 10 Jahren wurde diese Strecke stets mit berücksichtigt, ohne dass hierfür irgendwelche Nachwesie erbracht werden mussten. Ich gab jedes Mal an, dass ich die Strecke mit meinem eigenen Fahrzeug zurücklegte.

Dieses Mal findet sich auf der zweiten Seite des Bescheides folgender Textbaustein:

'Erläuterungen zur Festsetzung' Die Fahrten von der entfernt gelegenen Wohnung zur Ersten Tätigkeitsstätte konnten nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da diese nicht nachgewiesen wurden.

Da ich weder in einer Werkstatt war, noch Tankbelege gesammelt habe, werde ich die Fahrten auch nicht nachweisen können. Aufgrund der Tatsache, dass ich zuvor niemals einen solchen nachweis erbringen musste, habe ich entsprechende Quittungen auch nicht gesammelt.

Meine Frage ist nun folgende: Ist das Finanzamt nicht verpflichtet mir bis zu einem Betrag von 4.500,- die Fahrten anzuerkennen, ohne hierbei einen Nachweis einfordern zu dürfen? Aufgrund der tatsache, dass insgesamt 45 Tage (Weg Tätigkeitsstelle - entfernterer Zweitwohnsitz) nicht berücksichtigt wurden, so müssen diese doch dann zumindest für die Strecke Weg Tätigkeitsstätte Erstwohnsitz anerkannt werden? Kann ich nunmehr einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und fordern, dass mir die Entfernungspauschale zumindest bis zu einer Höhe von 4.500,- Euro anerkannt wird? Mit dem jetzigen Bescheid werden mir bei den Fahrtkosten nämlich lediglich 430,- Euro anerkannt.

Steuern, Steuererklärung
In Deutschland arbeiten, in Tschechien leben?

Ich überlege, meinen Hauptwohnsitz für längerfristige Zeit nach Tschechien zu verlegen und jeden Tag 50km zur deutschen Arbeit zu pendeln. Hat seine finanziellen Grunde - bin u.a. kein Freund der Energiewende(so, wie sie im Moment umgesetzt wird...), nebenberuflicher Trader, finde Deutschland finanziell gesehen als Ort zum Leben nicht mehr attraktiv, möchte nicht nur für Steuern, Auto, Wohnung und Energie auf Arbeit gehen ...

finanziellen Vorteil schätze ich auf ~ 10.000€, tendenziell steigend, für ostdeutsche Verhältnisse sehr, sehr viel Geld.

Hat jemand Erfahrung damit - in Deutschland arbeiten, in Tschechien leben?

Sind folgende Vorteile soweit korrekt?

  • Gehalt in Deutschland >>> deutsche Einkommenssteuer + Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, ...)
  • Bezahlung bei Krankheit (in Tschechien bekommt man die ersten 3 Krankheitstage gar nichts?)
  • Zinseinkünfte in Tschechien besteuert (Hauptwohnsitz, siehe Doppelbesteuerungsabkommen), dadurch nur 15% Abgeltungssteuer, Freibetrag umgerechnet ~900€
  • Dienstleistungen in Tschechien wesentlich günstiger (Friseur 5€,...)
  • Energiekosten in Tschechien wesentlich günstiger (Dtl. 30ct/Kwh, Tsch. 13ct/Kwh)
  • Kfz in Tschechien angemeldet günstiger (Benzin E5 ungefähr 20ct pro Liter weniger, Vollkasko ungefähr die Hälfte im Vergleich zur deutschen Versicherung, Kfz-Steuer ungefähr 2/3 der deutschen)
  • tschechische GEZ-Gebühren ~ 6 € mtl.

Neutral bewerte ich die Kaltmieten (ungefähr gleich) und Maut...

Steuererklärungen müssen selbstverständlich in beiden Ländern gemacht werden, oder? Kann ich die Pendlerkosten (Strecke 50km) in Deutschland voll geltend machen? Ist ja der Weg zum deutschen Arbeitsort...

...Mein Eindruck ist, dass man sich damit aus beiden Ländern die Rosinen rauspickt...

Haushalt, Finanzen, Steuern, Ausland, Deutschland, Kosten, Tschechien
Unterhaltskosten Mercedes Benz Cls 350 Cdi 2011-2014 nur 350 Euro im Monat mit Sprit mit einbezogen?

Ja hallo habe das bei autocheck nachgeguckt aber glaube nicht das es so billig ist... 350 Monat insgesamt mit Kfz Steuer... http://www.autokostencheck.de/Mercedes/Mercedes-CLS-Klasse/CLS-350/cls-350-cdi-4matic-218_36537.html    Wenn ich der erst Inhaber des Autos wäre also z.B. 21 will dieses Auto für mich anmelden und es ist mein erstes Auto... sind die Kosten da immer noch bei 350 Euro im Monat ?

Auto, Steuern, Mercedes Benz, Unterhaltskosten

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